Vermieter und ihr gutes Recht
Barbara Ochs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 23. August 2010In dieser Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ widmen wir uns beispielsweise dem Problemfeld der Abrechnung von Betriebskosten – einer häufigen und teuren Fehlerquelle. Zudem erfahren Sie, welche besonderen Vorgaben bei der Bewerbung von „Seniorenresidenzen“ gelten. Ebenfalls lesen Sie mehr darüber, wie Großvermieter bei der Erstellung von Gutachten für die Festlegung der Mieten viel Geld sparen können.
Wir sagen Ihnen, wann Sie in Gewerbeimmobilien die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser einstellen dürfen und ob Sie sich auf Ihre „Opfergrenze“ berufen können, wenn der Mieter die Beseitigung von größeren Mängeln fordert. Lesen Sie dies und noch mehr in unserer aktuellen Ausgabe zum Thema Mietrecht: “Ihr gutes Recht” für Vermieter.
Kontakt:
Barbara Ochs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

Tel. 02131/966569
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