Versicherungsrecht

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Forderungserlass für Verbraucher – BGH erstreckt Widerruf des Kreditvertrages auf die Restschuldversicherung

Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski am 24. Februar 2010

Wichtiger Bestandteil vieler Finanzierungen und Umschuldungen ist die Restschuldversicherung: Die Gewährung eines Kredites wird oftmals vom Abschluss einer Versicherung gegen verschiedene Risiken wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Tod abhängig gemacht. Die hierfür entstehenden Kosten summieren sich je nach Fall auf einen fünfstelligen Betrag und werden meist im Rahmen einer Einmalzahlung direkt beim Darlehensabschluss von der Bank finanziert. Der Schuldner muss so weitere Kosten von 10 bis 15 % der Darlehenssumme extra aufnehmen. Auf diesen Betrag fallen dann weiter Zinsen von oftmals über 10 % an. weiter...

Versicherungsrecht

Kunden haben Recht auf Neuberechung des Rückkaufswerts

Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski am 9. Dezember 2009

Für die Vermögensplanung waren jahrzehntelang Lebensversicherungen der Deutschen liebstes Kind. Durch den Wegfall von Steuervorteilen und drastische Senkungen des Garantiezinses hat sich dies aber schon stark geändert. weiter...

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Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel

Barbara Ochs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 3. Dezember 2009

Eine neue Ausgabe von “Ihr gutes Recht” liegt für Sie bereit. Darin erfahren Sie, welche rechtlichen Neuerungen zum Jahreswechsel in Kraft treten, was es künftig bei Testamenten und Patientenverfügungen zu beachten gibt, welche Fristen am Neujahrstag ablaufen und warum Vermieter Nebenkostenabrechnungen nicht zu lange warten lassen sollten. Unsere Fachanwälte geben wichtige rechtliche Tipps und Hinweise, damit das neue Jahr für Sie gut beginnt. weiter...

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Berufsunfähigkeit: BGH fordert detaillierte Beschreibung der Verweisungstätigkeiten

Rechtsanwalt Jürgen Westerath am 24. April 2008

Nach dem Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen Beruf oder eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit länger als 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Ob und auf welche Tätigkeit der Versicherer den Versicherten verweisen kann, ist vielfach streitig. Dabei wird häufig der Verweisungsberuf nicht genau genug bezeichnet. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 23.01.2008 bemängelt. weiter...