Baurecht

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Vermieter und ihr gutes Recht

Barbara Ochs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 23. August 2010

In dieser Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ widmen wir uns beispielsweise dem Problemfeld der Abrechnung von Betriebskosten – einer häufigen und teuren Fehlerquelle. Zudem erfahren Sie, welche besonderen Vorgaben bei der Bewerbung von „Seniorenresidenzen“ gelten. Ebenfalls lesen Sie mehr darüber, wie Großvermieter bei der Erstellung von Gutachten für die Festlegung der Mieten viel Geld sparen können.
Wir sagen Ihnen, wann Sie in Gewerbeimmobilien die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser einstellen dürfen und ob Sie sich auf Ihre „Opfergrenze“ berufen können, wenn der Mieter die Beseitigung von größeren Mängeln fordert. Lesen Sie dies und noch mehr in unserer aktuellen Ausgabe zum Thema Mietrecht: “Ihr gutes Recht” für Vermieter.

Baurecht

Vorsicht beim Kauf/Bau von “Seniorenresidenzen”!

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 26. April 2010

Der Fall: weiter...

Baurecht | Immobilienrecht

OLG Nürnberg (Az. 2 U 1566/06): Architekt haftet wegen fehlender Rechtsberatung über VOB/B!

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 3. Februar 2010

Das OLG Nürnberg hat am 13.11.2009 ein nicht rechtskräftiges Urteil verkündet, in dem es wörtlich heißt: weiter...

Allgemeines Zivilrecht | Bankrecht | Baurecht | Vertragsrecht

Keine Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB

Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski am 7. Mai 2008

Gerade beim Bauvertrag ist die Durchsetzung von Zahlungs- wie Mängelansprüchen mit zahlreichen Klippen und hohen Kosten verbunden. Beide Vertragspartner suchen daher nach Wegen ihr Risiko zu vermindern und schnell Liqudität zu erhalten. Oft ist nämlich festzustellen, dass sich derjenige mit dem längeren Atem, also finanziellen Spielraum durchsetzt. Wer hingegen kurzfristig Geld braucht oder die notwendigen Kosten nicht bezahlen kann, ist schnell zu erheblichen Zugeständnissen bereit. weiter...

Allgemeines Zivilrecht | Baurecht | Vertragsrecht

Ohne Rechnung ist nicht gleich ohne Gewährleistung

Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski am 28. April 2008

“Mit oder ohne Rechnung?” ist eine oft gestellte Frage bei der Beauftragung eines Handwerkers. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Sozialabgaben verleiten manche Unternehmer und/oder Besteller von Werkleistungen, wie Abdichtungs- oder Vermessungsarbeiten in zwei aktuellen Fällen des Bundesgerichthofs – VII ZR 42 und 140/07 -, dazu die Arbeiten “schwarz” zu beauftragen und auszuführen. weiter...