AllgemeinRechtsanwalt Leonhard Breuer am 18. Mai 2009Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife.
Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist bereits nach geltendem Recht unlauter und damit verboten.
Der Bundesrat hat nunmehr am 15.05.2009 grünes Licht für das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ gegeben.
Hiernach sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Auch sollen Call Center künftig ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen und Verstöße hiergegen sollen ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Zudem soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, sich mittels eines Widerrufs von bestimmten, insbesondere am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen. Dies gilt zum einen für telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Zum anderen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern bei allen Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung ein Widerrufsrecht zustehen, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt.
Schließlich soll das „Unterschieben“ von Verträgen per Telefon oder im Internet erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden oder die Vollmacht dazu in Textform abgefasst sein. Hierdurch soll zudem den Verbrauchern deutlicher als bisher vor Augen geführt werden, dass sie bei Widerruf des neu abgeschlossenen Vertrages an die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses gebunden bleiben, dass also weder der alte noch der neue Vertrag Gültigkeit hat.
Allgemein | PressemitteilungenBarbara Ochs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 18. Mai 2009Die Welt twittert. Auch die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner „zwitschert“ nun regelmäßig über den Online-Dienst Twitter. In 140 Zeichen erfahren die so genannten Follower, also diejenigen, die die Meldungen der Kanzlei aktiv verfolgen, wenn es etwas Neues im Blog gibt. Wichtige Urteile, Tipps für Verbraucher und Unternehmen – wenn es etwas zu berichten gibt, erfahren Sie es künftig auch über das neue Web2.0-Medium Twitter. Auch Veranstaltungen, Vorträge, Aktionen oder andere Neuigkeiten werden über Twitter bekannt gegeben.
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Familienrecht | MönchengladbachRechtsanwalt Manfred Szary am 25. März 2009Kindergeldanspruchsberechtigte erhalten im April 2009 für jedes Kind 100 Euro Sonderzahlung. Da das Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz beiden Elternteilen zusteht kann der jeweilige Unterhaltsverpflichtete im April von seinem zu zahlenden Kindesunterhalt 50 Euro pro Kind abziehen.
AllgemeinRechtsreferendar Thomas Pauken am 11. Februar 2009In einem aktuell veröffentlichten Urteil (Urt.v. 21.8.2008 – 2 S 1084/07 = NJW 2009, 389) hat sich der VGH Mannheim u.a. zur Beweiskraft von Anmeldeerklärungen der GEZ geäußert. Diese hatte im zugrunde liegenden Rechtsstreit nachträgliche Rundfunkgebühren gegenüber einer Teilnehmerin festgesetzt und sich dabei auf eine Anmeldeerklärung der Teilnehmerin von 2005 gestützt, nach welcher sie schon seit 1995 ein Autoradio nutze. Später konnte die Teilnehmerin aber nachweisen, dass dies doch erst seit frühestens Juli 2000 der Fall war. Die Gebühren für den Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2001 wollte sie nicht zahlen und klagte. weiter...
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