<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"	><channel><title>Szary Blog</title><atom:link href="http://aktuell.szary.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://aktuell.szary.de</link><description>Rechtsanwälte aus Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld schreiben zu aktuellen Rechtsfragen</description><lastBuildDate>Mon, 14 May 2012 16:37:02 +0000</lastBuildDate><language>en</language><sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod><sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency><generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator><item><title>Beschleunigt klagen im Urkundenprozess</title><link>http://aktuell.szary.de/beschleunigt-klagen-im-urkundenprozess-2499/</link><comments>http://aktuell.szary.de/beschleunigt-klagen-im-urkundenprozess-2499/#comments</comments><pubDate>Mon, 14 May 2012 16:37:02 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2499</guid><description><![CDATA[Das Urkundenverfahren bietet die attraktive M&#246;glichkeit, z&#252;gig und ohne aufwendige Beweisaufnahme ein vorl&#228;ufig vollstreckbares Urteil zu erhalten. Der Urkundenprozess ist zul&#228;ssig, wenn die Forderung durch Urkunden belegt werden kann, zum Beispiel einen Vertrag. Kl&#228;ger und Beklagter d&#252;rfen als Beweismittel nur Urkunden vorlegen. Zeugenaussagen und Sachverst&#228;ndigenbeweis sind nicht zul&#228;ssig. Die Beweismittelbeschr&#228;nkung spart Zeit, weil keine Beweistermine [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Urkundenverfahren bietet die attraktive M&#246;glichkeit, z&#252;gig und ohne aufwendige Beweisaufnahme ein vorl&#228;ufig vollstreckbares Urteil zu erhalten.</p><p>Der Urkundenprozess ist zul&#228;ssig, wenn die Forderung durch Urkunden belegt werden kann, zum Beispiel einen Vertrag.</p><p>Kl&#228;ger und Beklagter d&#252;rfen als Beweismittel nur Urkunden vorlegen. Zeugenaussagen und Sachverst&#228;ndigenbeweis sind nicht zul&#228;ssig. <strong>Die Beweismittelbeschr&#228;nkung spart Zeit, weil keine Beweistermine erforderlich sind. </strong>In der Regel kann schon nach der ersten m&#252;ndlichen Verhandlung das Urteil ergehen.</p><p>Entgegen des missverst&#228;ndlichen Wortlauts von § 592 ZPO ist nicht erforderlich, dass zu <em>allen </em>anspruchsbegr&#252;ndenden Tatsachen Urkunden vorliegen. Vielmehr reicht es aus, diejenigen Tatsachen durch Urkunden zu beweisen, auf die es f&#252;r die Entscheidung ankommt und die vom Gegner bestritten wurden (BGH, Urteil vom 24.04.1974, Az. VIII ZR 211/72; RG, Urteil vom 10.07.1884, Az. I 209/84). Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass f&#252;r unerhebliche oder unbestrittene Tatsachen kein Beweisantritt erforderlich ist.</p><p>Die Risiken aus der Beweismittelbeschr&#228;nkung sind f&#252;r den Kl&#228;ger &#252;berschaubar. Stellt er w&#228;hrend des Prozesses fest, dass er erforderliche Beweise nicht durch Urkunden antreten kann, so kann er bis zum Schluss der m&#252;ndlichen Verhandlung das Abstehen vom Urkundenprozess erkl&#228;ren. Der Rechtsstreit wird dann als normales Klageverfahren ohne Beweismittelbeschr&#228;nkung fortgef&#252;hrt (§ 596 ZPO).<br /><strong><br />Der Beklagte kann sich schlecht auf Einwendungen aus angeblichen M&#228;ngeln oder m&#252;ndlichen Absprachen st&#252;tzen, weil er diese meist nicht durch Urkunden beweisen kann. Auch insofern kann die Beweismittelbeschr&#228;nkung f&#252;r den Kl&#228;ger taktische Vorteile bringen.</strong></p><p>Widerspricht der Beklagte der Forderung, so ergeht das Urteil als Vorbehaltsurteil. Das bedeutet, dass ein Nachverfahren durchgef&#252;hrt wird, in dem die Beweismittelbeschr&#228;nkung entf&#228;llt und beide Parteien ihren widerstreitenden Tatsachenvortrag mit allen Beweismitteln belegen k&#246;nnen (§§ 599, 600 ZPO). </p><p>Allerdings entfaltet das Vorbehaltsurteil insoweit Bindungswirkung, als im Nachverfahren nur solche Angriffs- und Verteidigungsmittel behandelt werden, die aufgrund der Beweismittelbeschr&#228;nkung im Urkundenprozess zuvor nicht zur Geltung kommen konnten (BGH, Urteil vom 10.02.2004, Az. XI ZR 36/03, Rn. 24, zitiert nach juris).</p><p><strong>Der Kl&#228;ger kann schon w&#228;hrend des Nachverfahrens aus dem Vorbehaltsurteil die Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten betreiben (Kontenpf&#228;ndung, Sicherungshypothek, Gerichtsvollzieher, etc.). </strong>Denn das Vorbehaltsurteil ist nach § 708 Nr. 4 ZPO vorl&#228;ufig vollstreckbar, ohne dass es einer Sicherheitsleistung bedarf. Jedoch kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn der Kl&#228;ger vor der Vollstreckung keine Sicherheit leistet (§ 711 ZPO).</p><p>Der Urkundenprozess ist nur bei Geldforderungen oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zul&#228;ssig (§ 592 ZPO). Er ist in allen Zivilverfahren au&#223;er dem Arbeitsgerichtsverfahren (§ 46 Abs. 2 ArbGG) anwendbar.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/beschleunigt-klagen-im-urkundenprozess-2499/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gesucht</title><link>http://aktuell.szary.de/auszubildende-zurzum-rechtsanwaltsfachangestellten-gesucht-2187/</link><comments>http://aktuell.szary.de/auszubildende-zurzum-rechtsanwaltsfachangestellten-gesucht-2187/#comments</comments><pubDate>Mon, 14 May 2012 13:06:29 +0000</pubDate><dc:creator>Barbara Ochs</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[auszubildende]]></category><category><![CDATA[azubi]]></category><category><![CDATA[lehrstelle]]></category><category><![CDATA[rechtsanwaltfachangestellte]]></category><category><![CDATA[stellenangebot]]></category><category><![CDATA[stellenanzeige]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2187</guid><description><![CDATA[Die niederrheinische Rechtsanwaltskanzlei Szary, Breuer, Westerath &#38; Partner sucht f&#252;r die Standorte M&#246;nchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld vier Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Anforderungsprofil: - guter Realschul-Abschluss oder Abitur - freundliche, korrekte und verbindliche Art im Umgang mit externen und internen Gespr&#228;chspartnern - ausgepr&#228;gte Organisationsst&#228;rke - eigenst&#228;ndige, sorgf&#228;ltige und gr&#252;ndliche Arbeitsweise - sicherer Umgang mit den Microsoft [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die niederrheinische Rechtsanwaltskanzlei Szary, Breuer, Westerath &amp; Partner sucht f&#252;r die Standorte M&#246;nchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld vier Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten.</p><p>Anforderungsprofil:<br />- guter Realschul-Abschluss oder Abitur<br />- freundliche, korrekte und verbindliche Art im Umgang mit externen und internen Gespr&#228;chspartnern<br />- ausgepr&#228;gte Organisationsst&#228;rke<br />- eigenst&#228;ndige, sorgf&#228;ltige und gr&#252;ndliche Arbeitsweise<br />- sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Programmen<br />- gute Englischkenntnisse sind von Vorteil</p><p>Ihre Ausbildung umfasst u.a.:<br />Fristenkontrolle, Terminvergabe, Aktenverwaltung, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Bearbeitung Ein- und Ausgangspost, Buchhaltung, Zahlungsverkehr.</p><p>Haben Sie Interesse und Lust, in einem jungen Team mit Einsatz und Zuverl&#228;ssigkeit zu arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre vollst&#228;ndige Bewerbung:</p><p>Szary, Breuer, Westerath &amp; Partner Rechtsanw&#228;lte<br />Rechtsanwalt Leonhard Breuer<br />Giemesstra&#223;e 1a<br />41564 Kaarst<br />Fon 02131 9665-55</p><p>N&#228;here Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie unter<br /><a title="Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath &amp; Partner" href="http://www.szary.de" target="_blank">www.szary.de</a></p><p><a title="PDF" href="http://www.szary.de/files/jobs/Stellenanzeige_Auszubildende.pdf" target="_blank">Die Stellenbeschreibung als PDF zum Download und Ausdrucken</a></p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/auszubildende-zurzum-rechtsanwaltsfachangestellten-gesucht-2187/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Vierter Platz im Ranking der gr&#246;&#223;ten Rechtsanwaltskanzleien am Niederrhein!</title><link>http://aktuell.szary.de/vierter-platz-im-ranking-der-grosten-rechtsanwaltskanzleien-am-niederrhein-2496/</link><comments>http://aktuell.szary.de/vierter-platz-im-ranking-der-grosten-rechtsanwaltskanzleien-am-niederrhein-2496/#comments</comments><pubDate>Mon, 14 May 2012 12:49:40 +0000</pubDate><dc:creator>Barbara Ochs</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category><category><![CDATA[anwaltsbewertung]]></category><category><![CDATA[anwaltssuche]]></category><category><![CDATA[große kanzlei]]></category><category><![CDATA[niederrhein]]></category><category><![CDATA[niederrhein manager]]></category><category><![CDATA[ranking]]></category><category><![CDATA[rechtanwalt]]></category><category><![CDATA[wie finde ich einen guten anwalt]]></category><category><![CDATA[woran erkenne ich einen guten anwalt]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2496</guid><description><![CDATA[Das regionale Unternehmer-Magazin "Niederrhein Manager" hat in seiner aktuellen Ausgabe (April 2012) ein Ranking der gr&#246;&#223;ten Rechtsanwaltskanzleien am Niederrhein ver&#246;ffentlicht.]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das regionale Unternehmer-Magazin <a title="Niederrhein Manager" href="http://niederrhein-manager.de/">&#8220;Niederrhein Manager&#8221;</a> hat in seiner aktuellen Ausgabe (April 2012) ein Ranking der gr&#246;&#223;ten Rechtsanwaltskanzleien am Niederrhein ver&#246;ffentlicht.</p><p><strong>Wir freuen uns sehr &#252;ber die Platzierung auf Rang 4!</strong></p><p>Insgesamt 25 Kanzleien wurden im Ranking aufgef&#252;hrt, die vordersten 20 (darunter auch wir) wurden in Kurzportr&#228;ts vorgestellt. In diesem Portr&#228;t hei&#223;t es unter anderem: &#8220;[...] Zus&#228;tzlich werden 15 Rechtsgebiete zur Rechtsvertretung angeboten. Aufgrund dieser Vielfalt und auch einem Kooperationsnetzwerk bestehend aus Anw&#228;lten und Vertretern anderer Disziplinen k&#246;nnen auch interdisziplin&#228;re F&#228;lle von den Standorten M&#246;nchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld aus gel&#246;st werden. [...]&#8221;</p><p>Ein PDF des Rankings d&#252;rfen wir leider an dieser Stelle nicht ver&#246;ffentlichen, sondern wir k&#246;nnen nur auf diesen <a href="http://niederrhein-manager.de/rankings">Link</a> verweisen, unter dem es (kostenpflichtig) abrufbar ist.</p><p>Sehr ans Herz legen m&#246;chten wir Ihnen auch den zum Ranking verfassten Leitartikel mit dem Titel &#8220;Woran erkenne ich einen guten Anwalt&#8221;, in dem vor allem die Kriterien des Fachanwalts und des Netzwerks hervorgehoben werden. Lesen Sie <a title="Woran erkenne ich einen guten Anwalt" href="http://niederrhein-manager.de/ausgabe/152_tspdf/recht_NRM_1204.pdf">hier</a> mehr.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/vierter-platz-im-ranking-der-grosten-rechtsanwaltskanzleien-am-niederrhein-2496/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Ambitionierte Referendare (w/m) f&#252;r die Standorte M&#246;nchengladbach, Krefeld, Neuss, Kaarst gesucht</title><link>http://aktuell.szary.de/ambitionierte-referendare-fur-die-standorte-monchengladbach-krefeld-neuss-kaarst-gesucht-2297/</link><comments>http://aktuell.szary.de/ambitionierte-referendare-fur-die-standorte-monchengladbach-krefeld-neuss-kaarst-gesucht-2297/#comments</comments><pubDate>Mon, 14 May 2012 12:30:01 +0000</pubDate><dc:creator>Barbara Ochs</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[bewerbung]]></category><category><![CDATA[freie stelle]]></category><category><![CDATA[Kaarst]]></category><category><![CDATA[karriere]]></category><category><![CDATA[Krefeld]]></category><category><![CDATA[mönchengladbach]]></category><category><![CDATA[Neuss]]></category><category><![CDATA[referendar]]></category><category><![CDATA[stellenanzeige]]></category><category><![CDATA[stellengesuch]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2297</guid><description><![CDATA[Ambitionierte Referendare f&#252;r die Standorte M&#246;nchengladbach, Krefeld, Neuss, Kaarst gesucht]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Sie m&#246;chten in einer Kanzlei mitarbeiten, die Sie in die Arbeit der Rechtsanw&#228;lte einbindet und Ihnen die M&#246;glichkeit gibt, Ihr bisher erworbenes Wissen in der Praxis unter Beweis zu stellen und auszubauen? Und das auf hohem fachlichem Niveau?</p><p>Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten engagierten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren einen tiefen Einblick in die wesentlichen Fachbereiche des Privat- und Wirtschaftsrechts. Als Referendar/in unterst&#252;tzen Sie unsere Rechtsanw&#228;lte bei der t&#228;glichen Mandatsarbeit. Sie erhalten einen Mentor, der Sie fachlich und organisatorisch begleitet.</p><p>Da wir an einer l&#228;ngerfristigen Bindung interessiert sind, sind die Stellen auf referendariatsbegleitende Nebent&#228;tigkeit ausgerichtet.</p><p>Sie haben Ihre erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen, sind motiviert, teamf&#228;hig und wissen was Sie wollen?</p><p><strong>Wir freuen uns auf Ihre vollst&#228;ndige Bewerbung:</strong><br />Szary, Breuer, Westerath &amp; Partner Rechtsanw&#228;lte<br />Rechtsanwalt Leonhard Breuer<br />Giemesstra&#223;e 1a<br />41564 Kaarst<br /><script type="text/javascript"><!--
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Ohne Abschl&#228;ge ging das bislang mit 63 Jahren, zuk&#252;nftig f&#252;r Geburtsjahrg&#228;nge ab 1952 stufenweise ansteigend mit 65. Wer Abschl&#228;ge von max. 10.8% in Kauf nimmt, kann zuk&#252;nftig mit 62 statt bislang mit 60 in Rente gehen. Der Nachweis der Schwerbehinderung wird mit dem entsprechenden [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Schwerbehinderte k&#246;nnen schon vor der Regelaltersgrenze vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Ohne Abschl&#228;ge ging das bislang mit 63 Jahren, zuk&#252;nftig f&#252;r Geburtsjahrg&#228;nge ab 1952 stufenweise ansteigend mit 65. Wer Abschl&#228;ge von max. 10.8% in Kauf nimmt, kann zuk&#252;nftig mit 62 statt bislang mit 60 in Rente gehen. Der Nachweis der Schwerbehinderung wird mit dem entsprechenden Ausweis gef&#252;hrt. Dieser wird mit einem Feststellungsbescheid erteilt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt.</p><p>Aber auch wenn keine Schwerbehinderung mehr vorliegt oder noch nicht festgestellt ist, kann ein Anspruch auf vorgezogene Altersrente f&#252;r Schwerbehinderte bestehen.  So kann eine Schwerbehinderung schon vorliegen, obwohl diese noch nicht durch einen Bescheid festgestellt wurde. Andererseits wirkt der Schwerbehindertenschutz nach, auch wenn die Eigenschaft als Schwerbehinderter aberkannt wurde. In beiden F&#228;llen kann Altersrente f&#252;r Schwerbehinderte nach § 236a SGB VI in Anspruch genommen werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fr&#252;hjahr 2011 in 2 F&#228;llen entschieden.</p><p>Im Urteil vom 07.04.2011 &#8211; <a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&amp;Art=en&amp;sid=390c9ac8a54ba5e8053f11b13b235473&amp;nr=12019&amp;pos=0&amp;anz=1">B 9 SB 3/10 R </a>hat das BSG klargestellt, dass der Status als schwerbehinderter Mensch nicht erst ab dem Moment besteht, in dem ein Bescheid ergangen ist, sondern schon dann, wenn Beeintr&#228;chtigungen mit einem GdB von 50 vorliegen. Diese k&#246;nnen dann auch sp&#228;ter r&#252;ckwirkend festgestellt werden. Wer die r&#252;ckwirkende Feststellung einer Schwerbehinderung beantragt, muss daf&#252;r aber ein besonderes Feststellungsinteresse glaubhaft machen.  Das sei die M&#246;glichkeit, eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen zu k&#246;nnen, meint das BSG.</p><p>Insbesondere bei Krebserkrankungen wird zun&#228;chst eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 festgestellt. Wenn innerhalb von meistens 5 Jahren keine b&#246;sartigen Folgen (Rezidive) mehr auftreten, spricht man von einer so genannten Heilungsbew&#228;hrung und der GdB wird auf unter 30 herabgesetzt. Damit entf&#228;llt die Schwerbehinderung und damit grunds&#228;tzlich auch die M&#246;glichkeit, vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wenn dies nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr geschieht, entf&#228;llt damit auch die M&#246;glichkeit der vorgezogenen Altersrente. Allerdings f&#228;llt die Wirkung der Schwerbehinderung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Herabsetzungsbescheides weg (§ 116 Abs. 1 SGB IX). Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung, hat das BSG mit Urteil vom 11.05.2011 &#8211; <a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&amp;Art=en&amp;sid=036257eaafb7028b1e701ba09491152a&amp;nr=12172&amp;pos=0&amp;anz=1">B 5 R 56/10 R</a> festgestellt. Die Beweisfunktion des Schwerbehindertenausweises und die Schutzfunktion des § 116 Abs. 1 SGB X gelte f&#252;r alle Schutzbestimmungen zugunsten schwerbehinderter Menschen.</p><p><strong>Praxistipp</strong></p><p>Im Fall der Herabsetzung des GdB kann es deshalb ratsam sein, die Unanfechtbarkeit durch Widerspruch und Klage so lange wie m&#246;glich hinauszuschieben, bis die vorgezogene Altersgrenze erreicht ist und die Rente beantragt werden kann. Dabei kann die meist mehrj&#228;hrige Verfahrensdauer ausnahmsweise vorteilhaft sein.</p><p>Wer noch keinen Schwerbehindertenausweis hat, aber erhebliche gesundheitliche Beeintr&#228;chtigungen, sollte neben  dem Antrag auf vorgezogene Altersrente f&#252;r schwerbehinderte Menschen auch die r&#252;ckwirkende Feststellung der Schwerbehinderung beantragen. Auch in diesem Fall kann sich ein Widerspruchs- und Klageverfahren lohnen, sofern begr&#252;ndete Aussicht besteht, dass eine Schwerbehinderung festgestellt werden kann.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/altersrente-fur-schwerbehinderte-auch-ohne-schwerbehinderung-2472/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Sozialgericht Berlin: Regels&#228;tze verfassungswidrig</title><link>http://aktuell.szary.de/sozialgericht-berlin-regelsatze-verfassungswidrig-2468/</link><comments>http://aktuell.szary.de/sozialgericht-berlin-regelsatze-verfassungswidrig-2468/#comments</comments><pubDate>Wed, 25 Apr 2012 14:34:29 +0000</pubDate><dc:creator>Volker Stadtfeld</dc:creator><category><![CDATA[Sozialrecht]]></category><category><![CDATA[ALG II]]></category><category><![CDATA[Hartz IV]]></category><category><![CDATA[Jobcenter]]></category><category><![CDATA[Regelsatz]]></category><category><![CDATA[SGB II]]></category><category><![CDATA[SGB XII]]></category><category><![CDATA[Sozialgeld]]></category><category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2468</guid><description><![CDATA[Das Berliner Sozialgericht h&#228;lt auch die 2011 eingef&#252;hrten Regels&#228;tze f&#252;r verfassungswidrig, wie der Tagesspiegel berichtet. Es wird die Frage der H&#246;he der Regels&#228;tze (und deren Ermittlung) daher dem Bundesverfassungsgericht zur Pr&#252;fung vorlegen. Wie das Verfassungsgericht entscheidet bleibt abzuwarten. Betroffene sollten gegen die Leistungsbescheide der Jobcenter Widerspruch einlegen und wegen der  Bescheide aus der Vergangenheit &#220;berpr&#252;fungsantr&#228;ge [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Berliner Sozialgericht h&#228;lt auch die 2011 eingef&#252;hrten Regels&#228;tze f&#252;r verfassungswidrig, wie der <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/hartz-iv-berliner-sozialgericht-haelt-regelsaetze-fuer-verfassungswidrig/6553516.html">Tagesspiegel berichtet</a>. Es wird die Frage der H&#246;he der Regels&#228;tze (und deren Ermittlung) daher dem Bundesverfassungsgericht zur Pr&#252;fung vorlegen.</p><p>Wie das Verfassungsgericht entscheidet bleibt abzuwarten.</p><p>Betroffene sollten gegen die Leistungsbescheide der Jobcenter Widerspruch einlegen und wegen der  Bescheide aus der Vergangenheit &#220;berpr&#252;fungsantr&#228;ge stellen. Gegen die &#220;berpr&#252;fungsbescheide kann dann wiederum Widerspruch eingelegt und gegen die Widerspruchsbescheide beim Sozialgericht geklagt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/sozialgericht-berlin-regelsatze-verfassungswidrig-2468/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Fehlende Auskunft Indiz f&#252;r Diskriminierung?</title><link>http://aktuell.szary.de/fehlende-auskunft-indiz-fur-diskriminierung-2466/</link><comments>http://aktuell.szary.de/fehlende-auskunft-indiz-fur-diskriminierung-2466/#comments</comments><pubDate>Wed, 25 Apr 2012 11:33:52 +0000</pubDate><dc:creator>Jürgen Westerath</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category><category><![CDATA[Mönchengladbach]]></category><category><![CDATA[AGG]]></category><category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category><category><![CDATA[Benachteiligung]]></category><category><![CDATA[Bewerber]]></category><category><![CDATA[Diskriminierung]]></category><category><![CDATA[Entschädigung]]></category><category><![CDATA[Schadensersatz]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2466</guid><description><![CDATA[Auskunftsverweigerung gegen&#252;ber erfolglosen Bewerbern kann Indiz f&#252;r Diskriminierung sein Das hat der EUGH am 19.04.2012 entschieden. Erfolglose Bewerber haben danach zwar keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber &#252;ber den eingestellten Bewerber und die Auswahlkriterien. Die Verweigerung von Informationen kann aber eine Diskriminierung vermuten lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Beweislastumkehr) EuGH 19.4.2012, [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p align="left"><strong>Auskunftsverweigerung gegen&#252;ber erfolglosen Bewerbern kann Indiz f&#252;r Diskriminierung sein</strong></p><p align="left">Das hat der EUGH am 19.04.2012 entschieden. Erfolglose Bewerber haben danach zwar keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber &#252;ber den eingestellten Bewerber und die Auswahlkriterien. Die Verweigerung von Informationen kann aber eine Diskriminierung vermuten lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Beweislastumkehr) EuGH 19.4.2012, Rs. C-415/10 (&#8220;Meister&#8221;)</p><p align="left">Der EUGH bekr&#228;ftigt seine Rechtsprechung, dass ein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers nicht besteht, allerdings soll es dem Arbeitgeber nicht so leicht gemacht werden, eine etwaige Diskriminierung zu vertuschen. Der EUGH best&#228;tigt ausdr&#252;cklich, dass alle Erkenntnisse &#252;ber eine m&#246;gliche Diskriminierung ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen. Das k&#246;nnen auch statistische Erkenntnisse sein, worauf das Gericht ausdr&#252;cklich hinweist, aber auch das Verhalten w&#228;hrend des Prozesses. Dazu z&#228;hlt insbesondere auch die Verweigerung jeglicher Information &#252;ber das Bewerbungsverfahren und den angeblich besser qualifizierten Bewerber.</p><p align="left">In der <a href="http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799">Pressemitteilung</a> schreibt der EUGH dazu u.a.:</p><p>„Der Gerichtshof best&#228;tigt sodann seine Rechtsprechung<sup>3</sup>, wonach das Unionsrecht f&#252;r eine Person, die sich f&#252;r diskriminiert h&#228;lt, keine spezifische M&#246;glichkeit der Einsichtnahme in Informationen vorsieht, um sie in die Lage zu versetzen, die Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, glaubhaft zu machen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verweigerung von Informationen durch den Beklagten im Rahmen des Nachweises solcher Tatsachen die Verwirklichung des verfolgten Ziels beeintr&#228;chtigen und insbesondere dem Unionsrecht seine praktische Wirksamkeit nehmen kann.</p><p>Der Gerichtshof h&#228;lt diese Rechtsprechung f&#252;r auf den vorliegenden Fall &#252;bertragbar, da der Unionsgesetzgeber trotz der Entwicklungen der Rechtsvorschriften die Beweislastregelung nicht &#228;ndern wollte. Daher hat das deutsche Gericht dar&#252;ber zu wachen, dass die Auskunftsverweigerung durch Speech Design nicht die Verwirklichung der mit dem Unionsrecht verfolgten Ziele zu beeintr&#228;chtigen droht. Es hat insbesondere bei der Kl&#228;rung der Frage, ob gen&#252;gend Indizien vorhanden sind, um die Tatsachen, die das Vorliegen einer solchen Diskriminierung vermuten lassen, als nachgewiesen ansehen zu k&#246;nnen, alle Umst&#228;nde des Rechtsstreits zu ber&#252;cksichtigen. In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof darauf hin, dass nationale Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten vorsehen k&#246;nnen, dass eine Diskriminierung mit allen Mitteln, einschlie&#223;lich statistischer Beweise, festzustellen ist.</p><p>Zu den Gesichtspunkten, die in Betracht gezogen werden k&#246;nnen, geh&#246;rt insbesondere der Umstand, dass Speech Design Frau Meister jeden Zugang zu den Informationen verweigert zu haben scheint, deren &#220;bermittlung sie begehrt. Dar&#252;ber hinaus k&#246;nnen auch die Tatsache herangezogen werden, dass der Arbeitgeber nicht bestreitet, dass die Qualifikation von Frau Meister den Anforderungen in der Stellenanzeige entspricht, sowie der Umstand, dass Speech Design sie gleichwohl nach Ver&#246;ffentlichung der beiden Stellenausschreibungen nicht zu einem Vorstellungsgespr&#228;ch eingeladen hat.</p><p>Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass <strong>das Unionsrecht </strong>dahin gehend auszulegen ist, dass es <strong>f&#252;r einen Arbeitnehmer, der schl&#252;ssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erf&#252;llt, und dessen Bewerbung nicht ber&#252;cksichtigt wurde, keinen Anspruch auf Auskunft dar&#252;ber vorsieht, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat</strong>.</p><p>Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass <strong>die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist</strong>. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Ber&#252;cksichtigung aller Umst&#228;nde des bei ihm anh&#228;ngigen Rechtsstreits zu pr&#252;fen, ob dies dort der Fall ist.“</p><p align="left">Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss nun pr&#252;fen, ob die Umst&#228;nde ausreichen, um eine Diskriminierung anzunehmen und eine Entsch&#228;digung daf&#252;r zu gew&#228;hren.</p><p align="left"><strong>Auswirkungen f&#252;r die Praxis</strong></p><p align="left">Abgelehnte Bewerber sollten weiterhin Auskunft &#252;ber das Bewerbungsverfahren und die Qualifikation der anderen Bewerber verlangen, auch wenn sie keinen Anspruch darauf haben. Je nach dem, ob und mit welchem Inhalt Auskunft erteilt wird, muss dann abgewogen werden, ob tats&#228;chlich eine Diskriminierung vorliegt und Entsch&#228;digung verlangt werden kann. Arbeitgeber tun gut daran, nicht g&#228;nzlich die Auskunft verweigern, sonst droht eine Beweislastumkehr, auch wenn eine Diskriminierung nicht vorgelegen hat.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/fehlende-auskunft-indiz-fur-diskriminierung-2466/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen</title><link>http://aktuell.szary.de/wettbewerbszentrale-warnt-vor-fingierten-abmahnungen-2463/</link><comments>http://aktuell.szary.de/wettbewerbszentrale-warnt-vor-fingierten-abmahnungen-2463/#comments</comments><pubDate>Wed, 25 Apr 2012 10:28:05 +0000</pubDate><dc:creator>Verena Daniels</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2463</guid><description><![CDATA[Die Zentrale zur Bek&#228;mpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. warnt vor fingierten Abmahnschreiben, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Die Schreiben weisen als angeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg aus. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale von 403,00 € [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p align="left">Die Zentrale zur Bek&#228;mpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. warnt vor fingierten Abmahnschreiben, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Die Schreiben weisen als angeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg aus. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale von 403,00 € verlangt.</p><p align="left">Ob Sie selbst Adressat einer solchen fingierten Abmahnung geworden sind, k&#246;nnen Sie an dem in der Unterlassungserkl&#228;rung angegebenen Aktenzeichen erkennen: Bei den gef&#228;lschten Schreiben ist eine reine Ziffernfolge angegeben, w&#228;hrend das Aktenzeichen der Wettbewerbszentrale immer mit einem Gro&#223;buchstaben und einer sich erst hieran anschlie&#223;enden Ziffernfolge beginnt. Zudem betr&#228;gt die von der Wettbewerbszentrale in ihren Schreiben geforderten Aufwandspauschale 219,35 € und nicht 403,00 €.</p><p align="left">Sollten Sie ein solches fingiertes Abmahnschreiben erhalten haben, bittet die Wettbewerbszentrale um Ihre Mithilfe und um &#220;bersendung des Originalschreibens nebst Briefumschlag. Keinesfalls sollten Sie auf ein solches Schreiben reagieren.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/wettbewerbszentrale-warnt-vor-fingierten-abmahnungen-2463/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Beweis: Wann ist etwas bewiesen?</title><link>http://aktuell.szary.de/beweis-wann-ist-etwas-bewiesen-2453/</link><comments>http://aktuell.szary.de/beweis-wann-ist-etwas-bewiesen-2453/#comments</comments><pubDate>Thu, 19 Apr 2012 17:07:53 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[beweis]]></category><category><![CDATA[gericht]]></category><category><![CDATA[gerichtliche beweise]]></category><category><![CDATA[sterit]]></category><category><![CDATA[streit]]></category><category><![CDATA[tatsache]]></category><category><![CDATA[was zählt als beweis]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2453</guid><description><![CDATA[Wer vor Gericht gewinnen will, braucht Beweise. Doch nach welchen Spielregeln werden sie ausgewertet? Wann ist ein Beweis erfolgreich gef&#252;hrt? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht f&#252;r die &#220;berzeugung des Gerichts eine praktische Gewissheit. Man kann dies frei mit einer Wahrscheinlichkeit zu 90% &#252;bersetzen. Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass keine Sicherheit oder an Sicherheit grenzende [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer vor Gericht gewinnen will, braucht Beweise. Doch nach welchen Spielregeln werden sie ausgewertet? Wann ist ein Beweis erfolgreich gef&#252;hrt?</p><p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht f&#252;r die &#220;berzeugung des Gerichts eine praktische Gewissheit. Man kann dies frei mit einer Wahrscheinlichkeit zu 90% &#252;bersetzen. Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass keine Sicherheit oder an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, sondern nur ein f&#252;r das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie v&#246;llig ausschlie&#223;en zu m&#252;ssen (BGH, Urteil vom 19.10.2010, Az. VI ZR 241/09, Rn. 21, zitiert nach juris).</p><p>Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es Sache des Gerichts, nach freier &#220;berzeugung zu entscheiden, ob es eine Tatsachenbehauptung f&#252;r wahr oder unwahr erachtet. Das Gericht darf sich dabei nicht nur auf das Ergebnis der Beweisaufnahme st&#252;tzen, sondern muss &#8220;den gesamten Inhalt der Verhandlungen&#8221; einbeziehen, also auch &#196;u&#223;erungen der Prozessbeteiligten. Es muss im Urteil die Gr&#252;nde angeben, aufgrund derer es sich die &#220;berzeugung gebildet hat.</p><p>Tipp 1: Wenn Beweismittel fehlen, man aber als Kl&#228;ger oder Beklagter selbst etwas zur streitigen Frage sagen kann, sollte in Anwaltsprozessen die Anh&#246;rung der eigenen Partei gem&#228;&#223; § 137 Abs. 4 ZPO beantragt werden. Ob sich das Gericht durch die &#196;u&#223;erung &#252;berzeugen l&#228;sst, ist ihm &#252;berlassen. Es ist jedoch verpflichtet, dem Anh&#246;rungsantrag Folge zu leisten (kein Ermessen des Gerichts und keine Zustimmung der Gegenseite erforderlich!) und den Inhalt der Aussage bei der &#220;berzeugungsbildung zu ber&#252;cksichtigen.</p><p>Tipp 2: Beim Nachweis der Schadensh&#246;he gilt gem&#228;&#223; § 287 ZPO ein erleichtertes Beweisma&#223;. Es ist nicht praktische Gewissheit (=90%), sondern nur &#252;berwiegende Wahrscheinlichkeit (=51%) erforderlich. Das Gericht kann die Schadensh&#246;he auch sch&#228;tzen. Es gen&#252;gt, Ankn&#252;pfungstatsachen zu beweisen, die f&#252;r eine Schadenssch&#228;tzung ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH, Urteil vom 03.12.1999, Az. IX ZR 332/98, Rn. 10, zitiert nach juris).</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/beweis-wann-ist-etwas-bewiesen-2453/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Siegreiches Urteil gegen Axon Leasing AG</title><link>http://aktuell.szary.de/siegreiches-urteil-gegen-axon-leasing-ag-2444/</link><comments>http://aktuell.szary.de/siegreiches-urteil-gegen-axon-leasing-ag-2444/#comments</comments><pubDate>Thu, 19 Apr 2012 11:51:25 +0000</pubDate><dc:creator>Boris Wolkowski</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[abzahlungskauf]]></category><category><![CDATA[axon leasing]]></category><category><![CDATA[Leasing]]></category><category><![CDATA[leasing.de]]></category><category><![CDATA[Nachzahlung]]></category><category><![CDATA[Rückkaufswert]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2444</guid><description><![CDATA[In den letzten Monaten h&#228;ufen sich bei uns die F&#228;lle im Leasing- bzw. Abzahlungskauf gegen die Axon Leasing AG aus Grasbrunn, die das Gesch&#228;ftsmodell der fr&#252;heren leasing.de AG &#252;bernommen hatte. Das Unternehmen hat nach unseren Erfahrungen und verschiedenen Internetberichten oft Probleme bei der Vertragsabwicklung, da Kunden im Nachhinein Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei Vertragsschluss nicht [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten h&#228;ufen sich bei uns die F&#228;lle im Leasing- bzw. Abzahlungskauf gegen die Axon Leasing AG aus Grasbrunn, die das Gesch&#228;ftsmodell der fr&#252;heren leasing.de AG &#252;bernommen hatte. Das Unternehmen hat nach unseren Erfahrungen und verschiedenen Internetberichten oft Probleme bei der Vertragsabwicklung, da Kunden im Nachhinein Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei Vertragsschluss nicht ersichtlich waren. Dies f&#252;hrt oft dazu, dass bei einer Vertragsabl&#246;sung Nachforderungen gestellt werden, auf die der Kunde nicht eingestellt war. Egal, ob die Kunden den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fortf&#252;hren oder aber vorzeitig beenden, ist es kaum m&#246;glich, das Fahrzeug zu den niedrig veranlagten R&#252;ckkaufswerten zu erhalten. Oft werden f&#252;nfstellige Aufschl&#228;ge f&#252;r den Kauf erhoben.</p><p>Mit Urteil vom 07.03.2012 ist es unserer Kanzlei nun gelungen, in einem exemplarischen Fall vor dem Landgericht N&#252;rnberg–F&#252;rth die Abweisung der Anspr&#252;che der Axon Leasing AG zu erzielen. Diese hatte die Herausgabe eines Fahrzeugs verlangt, das nach unserer Einsch&#228;tzung bereits dem Mandant zustand. Dies hat auch das Gericht schlie&#223;lich so gesehen.</p><p>Es schloss sich unserer Argumentation an, dass die Vertragsgestaltung der Axon Leasing AG bzw. vormals leasing.de AG so undurchsichtig war, dass der Vertragspartner annehmen musste, dass er nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Fahrzeug zum Eigentum erh&#228;lt. Tats&#228;chlich wollte das Unternehmen aber das Fahrzeug behalten oder einen f&#252;nfstelligen Betrag f&#252;r die &#220;bernahme erhalten.</p><p>F&#252;r unseren Mandanten bedeutet dies, dass er das Fahrzeug behalten darf, ohne eine Nachzahlung zu leisten. Dass Axon nun auch noch die Kosten der Rechtsstreitigkeit tr&#228;gt, ist ein besonderer Bonus.</p><p>Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskr&#228;ftig, doch sind wir zuversichtlich, dass die Gegenseite entweder auf eine Berufung verzichtet oder auch diese siegreich gestaltet werden kann.</p><p>Sollten Sie Interesse an einer Beratung in diesem Bereich haben, stehen Ihnen unsere Anw&#228;lte gerne zur Verf&#252;gung.</p><p>Gerne k&#246;nnen Sie uns Ihre <a href="http://www.leasing-hilfe.de/">Leasingabrechnung und Ihren Leasingvertrag zur kostenlosen Vorpr&#252;fung einsenden</a>.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/siegreiches-urteil-gegen-axon-leasing-ag-2444/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item></channel></rss>
