<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"	><channel><title>Szary Blog</title><atom:link href="http://aktuell.szary.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://aktuell.szary.de</link><description>Rechtsanwälte aus Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld schreiben zu aktuellen Rechtsfragen</description><lastBuildDate>Wed, 25 Aug 2010 10:54:23 +0000</lastBuildDate><language>en</language><sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod><sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency><generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator><item><title>Vermieter und ihr gutes Recht</title><link>http://aktuell.szary.de/vermieter-und-ihr-gutes-recht-1267/</link><comments>http://aktuell.szary.de/vermieter-und-ihr-gutes-recht-1267/#comments</comments><pubDate>Mon, 23 Aug 2010 08:48:28 +0000</pubDate><dc:creator>Barbara Ochs</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Baurecht]]></category><category><![CDATA[Ihr gutes Recht]]></category><category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category><category><![CDATA[Mietrecht]]></category><category><![CDATA[abrechnungen]]></category><category><![CDATA[barrierefrei]]></category><category><![CDATA[betriebskosten]]></category><category><![CDATA[eigenbedarf]]></category><category><![CDATA[gewerbeimmobilien]]></category><category><![CDATA[großvermieter]]></category><category><![CDATA[mängelbeseitigung]]></category><category><![CDATA[mieter]]></category><category><![CDATA[mieterhöhung]]></category><category><![CDATA[mietvertrag]]></category><category><![CDATA[Selbstauskunft]]></category><category><![CDATA[seniorenresidenz]]></category><category><![CDATA[vermieter]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1267</guid><description><![CDATA[Es hei&#223;t, wenn einer sagt, sein Haus sei eine Geld-anlage, dann habe er in der Regel zu viel daf&#252;r bezahlt. Damit Ihr Mietshaus nicht zu einem Groschengrab wird, haben wir Ihnen einige wichtige Rechtstipps in dieser Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ zusammengefasst. ]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ widmen wir uns beispielsweise dem Problemfeld der Abrechnung von Betriebskosten – einer h&#228;ufigen und teuren Fehlerquelle. Zudem erfahren Sie, welche besonderen Vorgaben bei der Bewerbung von „Seniorenresidenzen“ gelten. Ebenfalls lesen Sie mehr dar&#252;ber, wie Gro&#223;vermieter bei der Erstellung von Gutachten f&#252;r die Festlegung der Mieten viel Geld sparen k&#246;nnen.<br />Wir sagen Ihnen, wann Sie in Gewerbeimmobilien die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser einstellen d&#252;rfen und ob Sie sich auf Ihre „Opfergrenze“ berufen k&#246;nnen, wenn der Mieter die Beseitigung von gr&#246;&#223;eren M&#228;ngeln fordert. Lesen Sie dies und noch mehr in unserer aktuellen Ausgabe zum Thema Mietrecht: <a href="http://aktuell.szary.de/wp-content/uploads/2010/08/IGR_vermieter.pdf">&#8220;Ihr gutes Recht&#8221; f&#252;r Vermieter</a>.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/vermieter-und-ihr-gutes-recht-1267/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Leasingvertrag mit Restwertabrechnung &#8211; bei &#252;berh&#246;htem Restwert unwirksam</title><link>http://aktuell.szary.de/volkswagen-leasing-restwertabrechnung-1265/</link><comments>http://aktuell.szary.de/volkswagen-leasing-restwertabrechnung-1265/#comments</comments><pubDate>Sat, 21 Aug 2010 11:20:55 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1265</guid><description><![CDATA[Bei Leasingvertr&#228;gen mit Restwertabrechnung soll der Kunde den Unterschied zwischen einem im Vertrag festgelegten und dem tats&#228;chlichen Restwert zum Vertragsende nachzahlen. Doch wenn der Restwert von vorneherein &#252;berh&#246;ht angesetzt war, kann der Kunde die Zahlung verweigern. Betroffen sind vor allem Vertr&#228;ge der Volkswagen Leasing GmbH, die Leasing f&#252;r Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei Leasingvertr&#228;gen mit Restwertabrechnung soll der Kunde den Unterschied zwischen einem im Vertrag festgelegten und dem tats&#228;chlichen Restwert zum Vertragsende nachzahlen. Doch wenn der Restwert von vorneherein &#252;berh&#246;ht angesetzt war, kann der Kunde die Zahlung verweigern. </p><p>Betroffen sind vor allem Vertr&#228;ge der Volkswagen Leasing GmbH, die Leasing f&#252;r Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda anbietet, aber auch Leasingbanken anderer Hersteller.</p><p>Ob bei einem teuren VW Touareg oder einem Seat &#8211; &#252;berh&#246;hte Restwerte lassen die Autos zum Vertragsschluss preisg&#252;nstiger aussehen als sie sind. </p><p>Die Leasingbank ist eigentlich verpflichtet, im Vertrag den Restwert einzusetzen, der nach ihrer Erfahrung bei durchschnittlicher Abnutzung des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit zu erwarten ist. </p><p>Tats&#228;chlich wurde jedoch in vielen F&#228;llen ein unrealistisch &#252;berh&#246;hter Restwert angesetzt. Dann ist die Nachzahlung vorprogrammiert, selbst wenn der Kunde das Auto pfleglich behandelt hat. </p><p>Weil die Bank mit dieser Nachzahlung rechnet, konnte sie das Auto zu niedrigeren Leasingraten anbieten.</p><p><strong>Je h&#246;her die Nachforderung ausf&#228;llt, desto n&#228;her liegt der Verdacht, dass der kalkulierte Restwert von vorneherein &#252;berh&#246;ht angesetzt worden ist.</strong></p><p>Das Problem: Der Kunde wurde &#252;ber die wahre wirtschaftliche Belastung des Leasing get&#228;uscht. Weil er von einem realistisch kalkulierten Restwert ausgeht, rechnete er damit, dass er das Auto unter normalen Umst&#228;nden ohne Nachzahlung zur&#252;ck geben kann.</p><p><strong>Rechtliche Einordnung</strong></p><p>Der Kunde darf darauf vertrauen, dass der Leasinggeber den Restwert ansetzt, der nach realistischer Betrachtung und unter Zugrundelegung vorhandener Erfahrungswerte zum Ende der Vertragslaufzeit zu erwarten ist. Anderenfalls ist die Restwertausgleichsklausel wegen Versto&#223;es gegen das Transparenzgebot unwirksam (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.04.1986, Az. 6 U 139/84; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1987, Az. 3 U 211/86). </p><p>Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie in den Vertr&#228;gen der Volkswagen Leasing GmbH – eine bestimmte Laufleistung als Kalkulationsgrundlage genannt wird.</p><p>Nach dem Transparenzgebot sind Vertragsklauseln unwirksam, die zu einer wirtschaftlichen Belastung des Kunden f&#252;hren, ohne dies im nach den Umst&#228;nden geforderten Ma&#223;e erkennen zu lassen (Palandt-Gr&#252;neberg, BGB 69. Aufl., § 307 Rn. 17). </p><p>Durch den &#252;berh&#246;hten Restwert hat die Leasingbank die wirtschaftliche Belastung des Leasings f&#252;r den Kunden verschleiert.</p><p><strong>Jetzt handeln</strong></p><p>Kunden, bei denen die Leasingbank zum Vertragsende eine erhebliche Nachzahlung fordert, sollten ihren Vertrag &#252;berpr&#252;fen lassen.</p><p>Gerne schauen wir uns Ihren Vertrag kostenlos an, wenn Sie uns diesen per Fax 02131/718190 oder per E-Mail <script type="text/javascript"><!--
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Geb&#252;hren berechnen wir bis dahin nicht.</p><p>Sofern Sie uns sp&#228;ter mandatieren und Kosten entstehen, &#252;bernimmt diese in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung, falls Sie rechtsschutzversichert sind.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/volkswagen-leasing-restwertabrechnung-1265/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Keine Nachzahlung bei Leasingvertr&#228;gen f&#252;r Peugeot und Citroën</title><link>http://aktuell.szary.de/restwert-leasing-peugeot-citroen-banque-psa-1251/</link><comments>http://aktuell.szary.de/restwert-leasing-peugeot-citroen-banque-psa-1251/#comments</comments><pubDate>Wed, 11 Aug 2010 18:09:20 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1251</guid><description><![CDATA[Wer einen Peugeot oder Citroën least, erh&#228;lt oft einen Vertrag mit Restwertabrechnung. Danach soll der Kunde zum Vertragsende nachzahlen, wenn das Fahrzeug nicht den vom H&#228;ndler eingesetzten Restwert erreicht. Diese Nachzahlungsklausel ist nach unserer Auffassung unwirksam. Betroffen sind Vertr&#228;ge der Banque PSA Finance S.A. die unter der Bezeichnung Peugeot Bank oder Citroën Bank als Leasinggeberin [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Peugeot oder Citroën least, erh&#228;lt oft einen Vertrag mit Restwertabrechnung. Danach soll der Kunde zum Vertragsende nachzahlen, wenn das Fahrzeug nicht den vom H&#228;ndler eingesetzten Restwert erreicht. Diese Nachzahlungsklausel ist nach unserer Auffassung unwirksam.</p><p>Betroffen sind Vertr&#228;ge der Banque PSA Finance S.A. die unter der Bezeichnung Peugeot Bank oder Citroën Bank als Leasinggeberin auftritt.</p><p><strong>Unzureichende Restwertklausel</strong></p><p>In den Vertr&#228;gen wird ein &#8220;Garantierter R&#252;cknahmewert (vereinbarter Mindestwert des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit)&#8221; eingetragen.</p><p>Ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber diesen Wert garantiert, erschlie&#223;t sich aus dieser Bezeichnung nicht.</p><p>Bei der Auslegung von vorgedruckten Vertr&#228;gen ist nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf abzustellen, wie der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde sie versteht (Urteil vom 29.05.2008, Az. III ZR 330/07, Rn. 19 mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).</p><p>Zu ber&#252;cksichtigen ist, dass der Durchschnittskunde Garantien in der Regel nur als Zusicherungen des Herstellers kennt. Dass hier jedoch eine Hauptleistungspflicht des Kunden gegen&#252;ber dem Hersteller begr&#252;ndet werden soll, n&#228;mlich die Einstandspflicht f&#252;r den sp&#228;teren Wert des Fahrzeugs, wird nicht hinreichend deutlich.</p><p>Daran &#228;ndert auch der Zusatz nichts, in dem es hei&#223;t: &#8220;Die Differenz zu einem niedrigeren Sch&#228;tzwert ist der Bank vom Leasingnehmer zu erstatten.&#8221;</p><p>Erstens ist der Hinweis klein gedruckt und durch eine Linie abgesetzt, so dass der Bezug zum zuvor aufgef&#252;hrten Restwert unterbrochen ist.</p><p>Zweitens wird auch mit dem Verb &#8220;erstatten&#8221; in der Regel eine Leistung des Unternehmers an den Verbraucher verbunden. Erstattung dr&#252;ckt dem Wortsinn nach eine R&#252;ckzahlung aus. Zahlungen hat jedoch nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber erhalten.</p><p>Nach der Gestaltung und Formulierung ist der Vertrag darauf ausgelegt, dass der Kunde sich durch den Satz nicht angesprochen f&#252;hlt und ihn &#252;berliest.</p><p><strong>Missverst&#228;ndlicher Hinweis</strong></p><p>Hinzu kommt, dass der Vertrag unter &#8220;Wichtige Hinweise&#8221; folgenden Satz enth&#228;lt: &#8220;Die Parteien vereinbaren ausdr&#252;cklich, dass in allen F&#228;llen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eine Abrechnung des Vertrages nicht mehr auf Basis der gefahrenen Kilometer, sondern nach Ziffer 7 Abs. (3) der wirksam vereinbarten Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen zu diesem Vertrag unter Zugrundelegung des fest kalkulierten Restwerts des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erfolgen soll.&#8221;</p><p>Aus diesem Satz folgt im Umkehrschluss, dass bei regul&#228;rer Vertragsbeendigung eine Abrechnung nach Kilometern, nicht nach Restwert, erfolgt.</p><p>Gem&#228;&#223; § 305 c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung zu Lasten desjenigen, der die vorgedruckten Klauseln gestellt hat &#8211; hier also zu Lasten der Leasinggeberin.</p><p><strong>Fehlende Risikoaufkl&#228;rung</strong></p><p>Der Vertrag kl&#228;rt den Leasingnehmer nicht dar&#252;ber auf, wie gef&#228;hrlich die Restwertabrechnung f&#252;r ihn ist.</p><p>Im Gegensatz zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages, bei dem der Mieter gem&#228;&#223; § 538 BGB nur f&#252;r &#252;berm&#228;&#223;ige Abnutzung haftet, werden dem Leasingnehmer bei der Restwertabrechnung Risiken aufgeb&#252;rdet, die er weder einsch&#228;tzen noch beherrschen kann.</p><p>Er soll f&#252;r den sp&#228;teren Verkaufspreis des Fahrzeugs zum Ende der Vertragslaufzeit einstehen. Dadurch werden ihm auch die wirtschaftlichen Folgen allein durch den Leasinggeber beherrschter wertbildender Faktoren &#252;berb&#252;rdet: Der Leasinggeber kann die Gebrauchtwagenpreise durch Neuwagenpreise, Produktionsmenge, Qualit&#228;t, Modellpolitik, Werbung und Finanzierungskonditionen beeinflussen.</p><p><strong>Unrealistisch &#252;berh&#246;hte Restwerte</strong></p><p>Der Leasinggeber hat aufgrund seiner statistischen Erfahrungswerte sowie besonderer Markt- und Produktkenntnis Prognosem&#246;glichkeiten. Der Leasingnehmer hat diese M&#246;glichkeiten nicht. Er muss sich darauf verlassen, dass der im Vertrag vom Leasinggeber vorgegebene Restwert realistisch ist.</p><p>Das aber ist h&#228;ufig nicht der Fall. Die H&#228;ndler k&#246;nnen die Kunden mit niedrigeren Leasingraten locken, wenn sie einen &#252;berh&#246;hten Restwert kalkulieren.</p><p>&#8220;In den vergangenen Jahren wurde das Gesch&#228;ft auf Pump gemacht. Statt notwendiger hoher Rabatte wurden die Restwerte erh&#246;ht, um niedrigere Raten anbieten zu k&#246;nnen&#8221;, gab Fritz Kuckartz, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und selbst Gesch&#228;ftsf&#252;hrer von zwei Autoh&#228;usern, in einem Interview vom 12.11.2009 mit Auto Bild zu.</p><p><strong>Vertrag &#252;berpr&#252;fen lassen</strong></p><p>Kunden von Peugeot und Citroën, die zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Nachforderung konfrontiert werden, ist zu raten, ihren Vertrag &#252;berpr&#252;fen zu lassen.</p><p>Falls Sie einen entsprechenden oder &#228;hnlichen Leasingvertrag haben, finden Sie <a href="http://aktuell.szary.de/restwert-leasing/">hier</a> weitere Hilfe.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/restwert-leasing-peugeot-citroen-banque-psa-1251/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Sorgerecht f&#252;r V&#228;ter nichtehelicher Kinder</title><link>http://aktuell.szary.de/sorgerecht-fuer-vaeter-nichtehelicher-kinder-1231/</link><comments>http://aktuell.szary.de/sorgerecht-fuer-vaeter-nichtehelicher-kinder-1231/#comments</comments><pubDate>Wed, 04 Aug 2010 07:38:11 +0000</pubDate><dc:creator>Dirk Stammler</dc:creator><category><![CDATA[Familienrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1231</guid><description><![CDATA[Mit einer am 3.8.2010 ver&#246;ffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.7.2010, Aktenzeichen 1 BvR 420/09, hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Vaters eines nichtehelichen Kindes erheblich gest&#228;rkt. Nach der bisherigen Rechtslage wurde die Mutter des nichtehelichen Kindes automatisch Sorgerechtsinhaberin; der Vater des Kindes konnte nur durch eine Sorgeerkl&#228;rung vor dem Jugendamt oder einem Notar Mitinhaber der [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer am 3.8.2010 ver&#246;ffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.7.2010, Aktenzeichen 1 BvR 420/09, hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Vaters eines nichtehelichen Kindes erheblich gest&#228;rkt.</p><p>Nach der bisherigen Rechtslage wurde die Mutter des nichtehelichen Kindes automatisch Sorgerechtsinhaberin; der Vater des Kindes konnte nur durch eine Sorgeerkl&#228;rung vor dem Jugendamt oder einem Notar Mitinhaber der elterlichen Sorge werden. Dies setzte jedoch die Zustimmung der Mutter voraus. Die M&#246;glichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge auf gerichtlichem Wege durchzusetzen, bestand bislang nicht.</p><p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass gegen den Willen der Mutter eine &#220;bertragung der elterlichen Sorge f&#252;r nichteheliche Kinder auf den Vater m&#246;glich sei, ohne dass z.B. aufgrund einer Kindeswohlgef&#228;hrdung der Entzug der elterlichen Sorge drohe (§ 1666 BGB), hatte sich das Bundesverfassungsgericht wie schon im Jahre 2003 mit der Frage zu befassen, ob der einschl&#228;gige § 1626a BGB insoweit verfassungswidrig ist.</p><p>Nachdem sich bereits der europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte (EGMR) mit der Vorschrift des Paragraphen 1626a BGB befasst und grunds&#228;tzlich festgestellt hat, dass diese Norm im Hinblick auf den verfolgten Zweck, n&#228;mlich den Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes, nicht verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sei (vgl. EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Nummer 22028/04, Urteil vom 3.12.2009) hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass § 1626a BGB mit Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar ist.</p><p>Das bedeutet, dass der Gesetzgeber nunmehr berufen ist, § 1626a BGB neu zu regeln. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist zun&#228;chst davon auszugehen, dass die neue Regelung nichts an dem grunds&#228;tzlich zu Gunsten der nichtehelichen Mutter allein entstehenden Sorgerecht &#228;ndert.</p><p>Allerdings wird die zu erwartende Gesetzes&#228;nderung voraussichtlich dazu f&#252;hren, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes auf gerichtlichem Wege die gemeinsame elterliche Sorge oder sogar -voraussichtlich unter sehr engen Voraussetzungen- die alleinige elterliche Sorge bei Gericht beantragen kann.</p><p>Bis ein solches Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist hat das Bundesverfassungsgericht ausgef&#252;hrt, § 1626a BGB sei mit der Ma&#223;gabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils -somit auch des Vaters- die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam &#252;bertragen kann, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.</p><p>Dementsprechend k&#246;nnen auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits V&#228;ter von nichtehelichen Kindern bei Gericht die &#220;bertragung  der elterlichen Sorge beantragen, ohne dass Gr&#252;nde f&#252;r einen Sorgerechtsentzug gem&#228;&#223; § 1666 BGB vorliegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die &#220;bertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge dem Kindeswohl entspricht. Wann dies genau der Fall ist, wird sich sicherlich in den n&#228;chsten Monaten durch die Rechtsprechung herauskristallisieren, wobei immer die konkreten Umst&#228;nde des jeweiligen Falles zu betrachten sein werden.</p><p>Selbstverst&#228;ndlich stehen wir Ihnen bei Bedarf zur Verf&#252;gung.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/sorgerecht-fuer-vaeter-nichtehelicher-kinder-1231/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>BVerfG: Die nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter kann das gemeinsame Sorgerecht nicht durch blo&#223;e Nichtzustimmung verhindern</title><link>http://aktuell.szary.de/bverfg-die-nicht-mit-dem-kindesvater-verheiratete-mutter-kann-das-gemeinsame-sorgerecht-nicht-durch-blosse-nichtzustimmung-verhindern-1223/</link><comments>http://aktuell.szary.de/bverfg-die-nicht-mit-dem-kindesvater-verheiratete-mutter-kann-das-gemeinsame-sorgerecht-nicht-durch-blosse-nichtzustimmung-verhindern-1223/#comments</comments><pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:57:15 +0000</pubDate><dc:creator>Volker Stadtfeld</dc:creator><category><![CDATA[Familienrecht]]></category><category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category><category><![CDATA[BVerfG]]></category><category><![CDATA[gemeinsames Sorgerecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1223</guid><description><![CDATA[Das entschied das Bundesverfassungsgericht und erkl&#228;rte § 1626a BGB f&#252;r verfassungswidrig. Pressemitteilung vom  03.08.2010. Au&#223;erdem hat das BVerfG vorl&#228;ufig angeordnet, dass die elterliche Sorge oder einen Teil davon beiden Eltern gemeinsam &#252;bertragen wird, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Die Entscheidung beseitigt eine rechtliche Ungleichbehandlung und ist insoweit zu begr&#252;&#223;en. Allerdings hatte der Europ&#228;ische [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das entschied das Bundesverfassungsgericht und erkl&#228;rte § 1626a BGB f&#252;r verfassungswidrig. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html">Pressemitteilung</a> vom  03.08.2010.</p><p>Au&#223;erdem hat das BVerfG vorl&#228;ufig angeordnet, dass die elterliche<br />Sorge oder einen Teil davon beiden Eltern gemeinsam &#252;bertragen wird, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.</p><p>Die Entscheidung beseitigt eine rechtliche Ungleichbehandlung und ist insoweit zu begr&#252;&#223;en. Allerdings hatte der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte bereits im Dezember 2009 entschieden, dass die nun gekippte Vorschrift gegen das Diskriminierungsverbot verst&#246;&#223;t. (<a href="http://aktuell.szary.de/entscheidung-des-egmr-zum-sorgerecht-lediger-vaeter-was-nun-482/">http://aktuell.szary.de/entscheidung-des-egmr-zum-sorgerecht-lediger-vaeter-was-nun-482/</a>)</p><p>Von den Problemen, die in oben genanntem Beitrag angesprochen sind, ist nunmehr vorl&#228;ufig gel&#246;st, dass das Familiengericht auf Antrag &#252;ber die gemeinsame Sorge entscheidet. Zuk&#252;nftig werden die Gerichte also im Einzelfall entscheiden, ob die Aus&#252;bung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl entspricht.</p><p>Nun setzt das gemeinsame Sorgerecht ein Mindestma&#223; an Kommunikation und Zusammenarbeit voraus, jedenfalls wenn das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen soll.</p><p>Ob M&#252;tter, die nicht einmal bereit sind, die Sorgeerkl&#228;rung nach § 1626a BGB abzugeben, von Gerichten und sonstigen beteiligten Institutionen dazu gebracht werden k&#246;nnen, die Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation aufzubringen, wird sich zeigen.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/bverfg-die-nicht-mit-dem-kindesvater-verheiratete-mutter-kann-das-gemeinsame-sorgerecht-nicht-durch-blosse-nichtzustimmung-verhindern-1223/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Bestellbest&#228;tigung eines Interneth&#228;ndlers stellt keine Angebotsannahme dar</title><link>http://aktuell.szary.de/bestellbestaetigung-eines-internethaendlers-stellt-keine-angebotsannahme-dar-1220/</link><comments>http://aktuell.szary.de/bestellbestaetigung-eines-internethaendlers-stellt-keine-angebotsannahme-dar-1220/#comments</comments><pubDate>Tue, 03 Aug 2010 13:56:06 +0000</pubDate><dc:creator>Verena Daniels</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[IT-Recht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1220</guid><description><![CDATA[Urteil des AG M&#252;nchen v. 04.02.2010 &#8211; 281 C 27753/09. Wie aus dem nunmehr rechtskr&#228;ftigen Urteil des AG M&#252;nchen vom 04.02.2010 hervorgeht, stellt eine Bestellbest&#228;tigung eines Interneth&#228;ndlers keine Annahme des in der Bestellung liegenden Kaufvertragsangebots des Kunden dar. Das Gericht f&#252;hrt aus, dass das Anbieten von Waren auf der Homepage eines Internetshops dem Auslegen von [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p><em>Urteil des AG M&#252;nchen v. 04.02.2010 &#8211; 281 C 27753/09. </em></p><p>Wie aus dem nunmehr rechtskr&#228;ftigen Urteil des AG M&#252;nchen vom 04.02.2010 hervorgeht, stellt eine Bestellbest&#228;tigung eines Interneth&#228;ndlers keine Annahme des in der Bestellung liegenden Kaufvertragsangebots des Kunden dar.</p><p>Das Gericht f&#252;hrt aus, dass das Anbieten von Waren auf der Homepage eines Internetshops dem Auslegen von Waren im Supermarktregal entspreche und daher kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstelle. Demzufolge sei erst in der Bestellung des Kunden das Angebot zu sehen, welches der H&#228;ndler annehmen m&#252;sse.</p><p>Das AG M&#252;nchen f&#252;hrt aus, dass eine Annahme insbesondere nicht in der &#220;bersendung von Bestellbest&#228;tigungen liege. Diese best&#228;tigten nur den Eingang der Bestellung, sagten aber nichts &#252;ber eine etwaige Annahme des Angebots aus. Weiter r&#228;umt das AG M&#252;nchen ein, dass in der &#220;bersendung der Ware zwar grunds&#228;tzlich eine Annahme liegen k&#246;nne. Dies sei aber nur dann der Fall, wenn auch tats&#228;chlich die bestellte Ware geliefert werde.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/bestellbestaetigung-eines-internethaendlers-stellt-keine-angebotsannahme-dar-1220/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?</title><link>http://aktuell.szary.de/was-passiert-mit-dem-mietvertrag-wenn-der-mieter-stirbt-1218/</link><comments>http://aktuell.szary.de/was-passiert-mit-dem-mietvertrag-wenn-der-mieter-stirbt-1218/#comments</comments><pubDate>Tue, 03 Aug 2010 12:34:40 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Erbrecht]]></category><category><![CDATA[Mietrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1218</guid><description><![CDATA[Nach dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Er wird entweder mit im Haushalt lebenden Personen oder den Erben fortgesetzt. Allerdings k&#246;nnen sowohl die Nachfolger als auch der Vermieter das Mietverh&#228;ltnis innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten k&#252;ndigen. Eintrittsrecht bei Tod des Mieters Nach § 563 BGB treten Ehegatten oder andere [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Er wird entweder mit im Haushalt lebenden Personen oder den Erben fortgesetzt. Allerdings k&#246;nnen sowohl die Nachfolger als auch der Vermieter das Mietverh&#228;ltnis innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten k&#252;ndigen.</p><p><strong>Eintrittsrecht bei Tod des Mieters</strong></p><p>Nach § 563 BGB treten Ehegatten oder andere Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt f&#252;hren, in den Mietvertrag ein, es sei denn, sie erkl&#228;ren innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverh&#228;ltnis nicht fortsetzen wollen. Das Eintrittsrecht besteht nur f&#252;r Personen, die im Haushalt des bisherigen Mieters wohnen.</p><p><strong>Sonderk&#252;ndigungsrecht</strong></p><p>Der Vermieter kann das Mietverh&#228;ltnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom endg&#252;ltigen Eintritt Kenntnis erlangt hat, au&#223;erordentlich k&#252;ndigen. </p><p>Die K&#252;ndigung ist sp&#228;testens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des &#252;bern&#228;chsten Monats zul&#228;ssig, § 575a Abs. 3 S. 1 BGB. Es kommt auf den rechtzeitigen Zugang der K&#252;ndigung an: Nur wenn sie am dritten Werktag oder fr&#252;her zugeht, kann die K&#252;ndigung zum Ablauf des &#252;bern&#228;chsten Monats wirksam werden. Geht sie sp&#228;ter zu, wird die K&#252;ndigung erst zum Ende des dritten Monats f&#228;llig, der auf den Zugang folgt.</p><p><strong>Fortsetzung des Mietverh&#228;ltnisses mit den Erben</strong></p><p>Treten beim Tod des Mieters keine im Haushalt lebenden Personen im Sinne des § 563 BGB in das Mietverh&#228;ltnis ein, so wird es mit den Erben fortgesetzt. Allerdings haben sowohl der Vermieter als auch die Erben das beschriebene Sonderk&#252;ndigungsrecht.</p><p><strong>Unbekannte Erben, &#252;berschuldeter Nachlass</strong></p><p>Ist der Nachlass &#252;berschuldet, so werden alle Erben, sobald sie von der Erbschaft erfahren, in der Regel das Erbe ausschlagen. Aber auch bei nicht &#252;berschuldeten Nachl&#228;ssen ist es mitunter schwierig, die Erben festzustellen, weil keine lebenden Verwandten bekannt sind oder Streit &#252;ber die Auslegung von Testamenten besteht.</p><p>In diesen F&#228;llen besteht f&#252;r den Vermieter, der ein Interesse hat, die Wohnung neu zu vermieten, das Problem, dass er nicht wei&#223;, an wen er die K&#252;ndigung richten soll. Dann muss notfalls die Anordnung einer Nachlasspflegschaft gem&#228;&#223; § 1960 BGB beantragt werden.</p><p><strong>Haftungsrisiken f&#252;r die Nachfolger</strong></p><p>Die Nachfolger haften nicht nur f&#252;r die ab dem Tod des Mieters anfallenden Mieten, sondern auch f&#252;r zuvor aufgelaufene Verbindlichkeiten aus dem Mietverh&#228;ltnis, § 563b Abs. 1 BGB.</p><p>Dar&#252;ber hinaus fallen oft mehr als drei Monatsmieten nach dem Tod an, weil die Erben vers&#228;umen, die Wohnung z&#252;gig zu k&#252;ndigen. Hierbei spielen zwei besondere T&#252;cken eine Rolle: </p><p>Erben mehrere Personen gemeinsam, so m&#252;ssen grunds&#228;tzlich alle Miterben die K&#252;ndigungserkl&#228;rung unterschreiben (Palandt-Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 564 Rn. 7). K&#252;ndigt umgekehrt der Vermieter, muss er die K&#252;ndigung an alle Miterben richten. Wird dies vers&#228;umt, ist die K&#252;ndigung unwirksam. Die Folgen sind besonders schlimm, wenn sich dies erst nach langer Zeit heraus stellt.</p><p>Erkl&#228;rt ein Erbe die K&#252;ndigung, so kann dies als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden. Denn die Annahme der Erbschaft kann auch durch schl&#252;ssiges Verhalten erfolgen (Palandt-Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 1943 Rn. 2). Er verliert dann die M&#246;glichkeit, das Erbe auszuschlagen, was gerade bei &#252;berschuldeten oder m&#246;glicherweise &#252;berschuldeten Nachl&#228;ssen von Bedeutung ist. Um das Erbe und die damit verbundene Haftung doch nicht anzutreten, muss dann zun&#228;chst die Annahme der Erbschaft angefochten werden, und zwar in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis von den Anfechtungsgr&#252;nden, § 1954 BGB.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/was-passiert-mit-dem-mietvertrag-wenn-der-mieter-stirbt-1218/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Anbieterkennzeichnung</title><link>http://aktuell.szary.de/anbieterkennzeichnung-1213/</link><comments>http://aktuell.szary.de/anbieterkennzeichnung-1213/#comments</comments><pubDate>Mon, 02 Aug 2010 13:42:47 +0000</pubDate><dc:creator>Verena Daniels</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[IT-Recht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1213</guid><description><![CDATA[Die Anbieterkennzeichnung gem&#228;&#223; § 5 Telemediengesetz (TMG) dient dazu, den Anbieter einer Website im Streitfall m&#252;helos identifizieren und erreichen zu k&#246;nnen. Eine Verpflichtung f&#252;r das Anbringen einer Anbieterkennzeichnung wird nicht nur durch Online-Shops mit Kauffunktionen ausgel&#246;st, sondern bereits durch eine blo&#223;e „Visitenkarte“ im Internet. Zur Erf&#252;llung des Merkmals der „Gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igkeit“ i.S.v. § 5 TMG gen&#252;gt [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anbieterkennzeichnung gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html" target="_blank">§ 5 Telemediengesetz (TMG)</a> dient dazu, den Anbieter einer Website im Streitfall m&#252;helos identifizieren und erreichen zu k&#246;nnen. Eine Verpflichtung f&#252;r das Anbringen einer Anbieterkennzeichnung wird nicht nur durch Online-Shops mit Kauffunktionen ausgel&#246;st, sondern bereits durch eine blo&#223;e „Visitenkarte“ im Internet. Zur Erf&#252;llung des Merkmals der „Gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igkeit“ i.S.v. § 5 TMG gen&#252;gt n&#228;mlich das nachhaltige Unterhalten eines Angebotes, welches im Zusammenhang mit einer unternehmerischen T&#228;tigkeit steht. Das Erzielen von Gewinn ist hierbei nicht erforderlich.</p><p><strong> </strong></p><p><strong>Zumindest folgende Angaben m&#252;ssen enthalten sein:</strong></p><p>♦ Name und Anschrift der Firmenniederlassung</p><p>♦ Rechtspers&#246;nlichkeit (nat&#252;rliche oder juristische Person)</p><p>♦ Bei juristischen Personen zus&#228;tzlich den Vertretungsberechtigten</p><p>♦ Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und  unmittelbare Kommunikation erm&#246;glichen, einschlie&#223;lich der Adresse der  elektronischen Post und einer Telefonnummer</p><p>♦ Handels- / Vereins- /Genossenschafts- und Partnerschaftsregister mit entsprechender Registernummer</p><p>♦ Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes, falls vorhanden</p><p><strong> </strong></p><p><strong>Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:</strong></p><p>♦ Zun&#228;chst muss die Stra&#223;enanschrift angegeben werden. Die Angabe einer Postfachadresse reicht nicht aus.</p><p>♦ Au&#223;erdem muss ein Vertretungsberechtigter mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen benannt werden.</p><p>♦ Eine elektronische Kontaktaufnahme ist entweder durch die Benennung einer E-Mailadresse oder durch ein Kontaktformular zu erm&#246;glichen. Teilweise wird jedoch vertreten, dass ausschlie&#223;lich ein Kontaktformular ohne Angabe einer E-Mailadresse nicht ausreichend sei.</p><p>♦ Sofern der Betreiber &#252;ber einen Telefonanschluss verf&#252;gt, ist nach der Rechtsprechung einiger Gerichte im Impressum auch eine Telefonnummer anzugeben.</p><p>♦ Sofern der Diensteanbieter &#252;ber eine internationale Steuer-ID oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer verf&#252;gt, sind diese anzugeben.</p><p>Zudem muss die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st&#228;ndig verf&#252;gbar“ sein.</p><p>Ist das Impressum falsch oder fehlt es v&#246;llig, droht ein Bu&#223;geld von bis zu 50.000,00 € und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.</p><p>Durch die gewissenhafte Abarbeitung dieser Punkte k&#246;nnen unn&#246;tige Fehler vermieden und die Rechtssicherheit eines Shops deutlich verbessert werden.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/anbieterkennzeichnung-1213/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Bundesnetzagentur: Hohe Bu&#223;gelder f&#252;r unerlaubte Telefonwerbung</title><link>http://aktuell.szary.de/bundesnetzagentur-hohe-bussgelder-fuer-unerlaubte-telefonwerbung-1209/</link><comments>http://aktuell.szary.de/bundesnetzagentur-hohe-bussgelder-fuer-unerlaubte-telefonwerbung-1209/#comments</comments><pubDate>Fri, 30 Jul 2010 07:26:39 +0000</pubDate><dc:creator>Verena Daniels</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[IT-Recht]]></category><category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1209</guid><description><![CDATA[Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen oder mit unterdr&#252;ckter Rufnummer sind seit August 2009 verboten &#8211; doch viele Firmen halten sich nicht dran. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr erneut Bu&#223;gelder wegen unerlaubter Telefonwerbung in H&#246;he von insgesamt 194.000 € verh&#228;ngt. Die betroffenen Unternehmen hatten sich in den Bu&#223;geldverfahren auf angebliche Einwilligungen der Verbraucher in telefonisch Werbung berufen, [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen oder mit unterdr&#252;ckter Rufnummer sind seit August 2009 verboten &#8211; doch viele Firmen halten sich nicht dran. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr erneut Bu&#223;gelder wegen unerlaubter Telefonwerbung in H&#246;he von insgesamt 194.000 € verh&#228;ngt.</p><p>Die betroffenen Unternehmen hatten sich in den Bu&#223;geldverfahren auf angebliche Einwilligungen der Verbraucher in telefonisch Werbung berufen, wobei es sich bei diesen &#8220;Einwilligungen&#8221; um vorformulierte Teilnahmebedingungen f&#252;r Gewinnspiele im Internet handelte, die auch eine Einwilligung in Telefonwerbung beinhalteten.</p><p>Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass diese Teilnahmebedingungen den rechtlichen Anforderungen nicht gen&#252;gen. Seit das <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/7.html" target="_blank">Gesetz zur Bek&#228;mpfung unerlaubter Telefonwerbung </a>am 4. August des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdr&#252;ckter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. Bei Verst&#246;&#223;en gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bu&#223;gelder bis zu 50.000 Euro verh&#228;ngen. Im Fall der Rufnummernunterdr&#252;ckung bei Werbeanrufen kann ein Bu&#223;geld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.</p><p>Die Durchf&#252;hrung der Ermittlungs- und Bu&#223;geldverfahren sind laut der Bundesnetzagentur sowohl in rechtlicher als auch in tats&#228;chlicher Hinsicht sehr komplex und zeitaufwendig. Hierbei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass von August 2009 bis April 2010 bei der Bundesnetzagentur &#252;ber 57.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen sind.</p><p>Den betroffenen Unternehmen muss von der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden, dass sie schuldhaft Werbeanrufe durchgef&#252;hrten haben. Hierzu ist nicht nur eine rechtliche &#220;berpr&#252;fung der vorgelegten Einwilligungen, sondern auch pr&#228;zise Angaben der betroffenen Verbraucher erforderlich.</p><p>Bislang hat die Bonner Beh&#246;rde in elf Verfahren Bu&#223;gelder gegen Unternehmen verh&#228;ngt. Sie k&#252;ndigte an, auch k&#252;nftig konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/bundesnetzagentur-hohe-bussgelder-fuer-unerlaubte-telefonwerbung-1209/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Ausscheiden eines Gesellschafters – Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben kann schon vor Erstellung der Abfindungsbilanz f&#228;llig sein</title><link>http://aktuell.szary.de/ausscheiden-eines-gesellschafters-anspruch-auf-auseinandersetzungsguthaben-kann-schon-vor-erstellung-der-abfindungsbilanz-faellig-sein-1200/</link><comments>http://aktuell.szary.de/ausscheiden-eines-gesellschafters-anspruch-auf-auseinandersetzungsguthaben-kann-schon-vor-erstellung-der-abfindungsbilanz-faellig-sein-1200/#comments</comments><pubDate>Tue, 20 Jul 2010 08:11:51 +0000</pubDate><dc:creator>Leonhard Breuer</dc:creator><category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1200</guid><description><![CDATA[Der BGH hat mit Urteil vom 19.07.2010 (II ZR 57/09 und II ZR 58/09) entschieden, dass die Erstellung der Abfindungsbilanz keine F&#228;lligkeitsvoraussetzung f&#252;r den Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens oder eines Verlustausgleichs ist. Zum Sachverhalt: Die Kl&#228;gerin ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts. Die Beklagten erkl&#228;rten Ende 1999 die K&#252;ndigung [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat mit Urteil vom 19.07.2010 (II ZR 57/09 und II ZR 58/09) entschieden, dass die Erstellung der Abfindungsbilanz keine F&#228;lligkeitsvoraussetzung f&#252;r den Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens oder eines Verlustausgleichs ist.</p><p><em>Zum Sachverhalt:</em></p><p>Die Kl&#228;gerin ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts. Die Beklagten erkl&#228;rten Ende 1999 die K&#252;ndigung zum 31.12.2000. Die am 21.07.2003 erstellte endg&#252;ltige Auseinandersetzungsbilanz wies zum 31.12.2000 einen anteiligen Verlust f&#252;r die Beklagten aus. Die Kl&#228;gerin hat einen Teilbetrag im Mahnverfahren geltend gemacht. Nachdem das Amtsgericht die Kl&#228;gerin im Oktober 2004 &#252;ber den Widerspruch der Beklagten unterrichtet hatte, hat die Kl&#228;gerin den Gerichtskostenvorschuss erst im Januar 2007 eingezahlt.</p><p>Das Amtsgericht hatte der Klage stattgegeben, w&#228;hrend das Landgericht sie wegen Verj&#228;hrung abgewiesen hat. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass f&#252;r die F&#228;lligkeit des Anspruchs und damit f&#252;r den Beginn der Verj&#228;hrungsfrist auf den Zeitpunkt des Ausscheidens abzustellen ist.</p><p><em>Der BGH hat die Urteile des LG aufgehoben und die Sachen zur&#252;ckverwiesen:</em></p><p>Die Bundesrichter sind der Ansicht, dass die Feststellungen eine Klageabweisung wegen Verj&#228;hrung nicht tragen. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages wird ein Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens oder eines Verlustausgleichs innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden des Gesellschafters f&#228;llig. Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindere den Eintritt der F&#228;lligkeit nicht, da die Beklagten eine unbezifferte Feststellungsklage h&#228;tten erheben k&#246;nnen. Damit sei der Anspruch bereits vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes entstanden. F&#252;r den Verj&#228;hrungsbeginn eines vor dem 01.01.2002 entstandenen Anspruchs sei aber die Kenntnis des Gl&#228;ubigers oder grob fahrl&#228;ssige Unkenntnis von den anspruchsbegr&#252;ndenden Umst&#228;nden Voraussetzung. Dazu geh&#246;re beim Verlustausgleichsanspruch, dass das Gesellschaftsverm&#246;gen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden nicht ausreichen wird. Das Landgericht habe insoweit keine Feststellungen getroffen und m&#252;sse dies jetzt nachholen.</p><p><em><a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/kmw/page/jurisw.psml?doc.hl=1&amp;doc.id=jnachr-JUNA100702076%3Apresse00&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=P&amp;paramfromHL=true#focuspoint" target="_self">Zitiert nach Juris, Urteil des BGH v. 19.07.2010, Az.: II ZR 57/09, II ZR 58/09</a></em></p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/ausscheiden-eines-gesellschafters-anspruch-auf-auseinandersetzungsguthaben-kann-schon-vor-erstellung-der-abfindungsbilanz-faellig-sein-1200/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item></channel></rss>
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