<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"	><channel><title>Szary Blog</title><atom:link href="http://aktuell.szary.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://aktuell.szary.de</link><description>Rechtsanwälte aus Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld schreiben zu aktuellen Rechtsfragen</description><lastBuildDate>Tue, 24 Jan 2012 15:53:57 +0000</lastBuildDate><language>en</language><sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod><sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency><generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator><item><title>Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel 2011/2012</title><link>http://aktuell.szary.de/ihr-gutes-recht-zum-jahreswechsel-20112012-2171/</link><comments>http://aktuell.szary.de/ihr-gutes-recht-zum-jahreswechsel-20112012-2171/#comments</comments><pubDate>Tue, 24 Jan 2012 15:53:57 +0000</pubDate><dc:creator>Barbara Ochs</dc:creator><category><![CDATA[Allgemein]]></category><category><![CDATA[Ihr gutes Recht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2171</guid><description><![CDATA[Der &#220;bergang von 2011 auf 2012 hat es uns mehr als deutlich gezeigt: Man kann sich nichts mehr sicher sein. Ob meteorologisch oder politisch. Wir wissen zwar auch nicht, wie das Wetter wird und welche Gewitter auf uns hereinbrechen, m&#246;chten Ihnen aber etwas Sicherheit geben und Sie darauf vorbereiten, was sich im rechtlichen Bereich in [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der &#220;bergang von 2011 auf 2012 hat es uns mehr als deutlich gezeigt: Man kann sich nichts mehr sicher sein. Ob meteorologisch oder politisch.<br />Wir wissen zwar auch nicht, wie das Wetter wird und welche Gewitter auf uns hereinbrechen, m&#246;chten Ihnen aber etwas Sicherheit geben und Sie darauf vorbereiten, was sich im rechtlichen Bereich in diesem Jahr tut und noch tun wird. Unsere (mittlerweile 3.) Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ zum Jahreswechsel ist ein kleiner Ausschnitt der Themen, die f&#252;r Sie wichtig sind und befasst sich mit &#196;nderungen, die besonders lesenwert sind. Dazu geh&#246;ren: &#196;nderungen im Mietrecht, die Mieter, Vermieter und Eigent&#252;mer betreffen sowie Neues zur Familien­pfle­ge­zeit und dem Kindergeld. Als spezielle The­men haben wir das Pf&#228;ndungsschutzkonto und die neuen Regelungen f&#252;r den Onlinehandel ausgew&#228;hlt.<br />Selbstverst&#228;ndlich stehen wir Ihnen f&#252;r Fragen zur Verf&#252;gung und w&#252;nschen Ihnen ein 2012 ohne b&#246;se &#220;berraschungen!</p><p>Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel als Download (PDF, 2 MB): <a href='http://aktuell.szary.de/wp-content/uploads/2012/01/IGR-jahreswechsel2012_Web.pdf'>IGR-Jahreswechsel2012</a></p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/ihr-gutes-recht-zum-jahreswechsel-20112012-2171/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>WDR Fernsehen berichtet &#252;ber unsere Leasing-F&#228;lle</title><link>http://aktuell.szary.de/wdr-fernsehen-berichtet-uber-unsere-leasing-falle-2165/</link><comments>http://aktuell.szary.de/wdr-fernsehen-berichtet-uber-unsere-leasing-falle-2165/#comments</comments><pubDate>Sat, 14 Jan 2012 11:43:02 +0000</pubDate><dc:creator>redaktion</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2165</guid><description><![CDATA[Das WDR-Magazin &#8220;markt&#8221; warnt vor Leasingvertr&#228;gen mit Restwertabrechnung. Bei dieser Vertragsart soll der Kunde f&#252;r den Verkaufspreis des Leasingfahrzeugs nach Vertragsende einstehen. Der am 09.01.2012 erstmalig gesendete Beitrag zeigt zwei von uns vertretene Mandanten, bei denen wir die Restwertausgleichsforderung erfolgreich abwehren konnten. Link: Internetseite der WDR-Sendung &#8220;markt&#8221; mit abrufbarem Beitrag Betroffenen bieten wir eine kostenlose [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das WDR-Magazin &#8220;markt&#8221; warnt vor Leasingvertr&#228;gen mit Restwertabrechnung. Bei dieser Vertragsart soll der Kunde f&#252;r den Verkaufspreis des Leasingfahrzeugs nach Vertragsende einstehen.</p><p>Der am 09.01.2012 erstmalig gesendete Beitrag zeigt zwei von uns vertretene Mandanten, bei denen wir die Restwertausgleichsforderung erfolgreich abwehren konnten. </p><p>Link: <a href="http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0109/01_leasing.jsp">Internetseite der WDR-Sendung &#8220;markt&#8221; mit abrufbarem Beitrag</a></p><p>Betroffenen bieten wir eine <a href="http://www.leasing-hilfe.de">kostenlose Vorpr&#252;fung von Leasingvertrag und Leasingabrechnung</a> an.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/wdr-fernsehen-berichtet-uber-unsere-leasing-falle-2165/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>OLG Stuttgart: Leasingbank haftet H&#228;ndlern bei Falschbegutachtung</title><link>http://aktuell.szary.de/olg-stuttgart-leasingbank-haftet-handlern-bei-falschbegutachtung-2160/</link><comments>http://aktuell.szary.de/olg-stuttgart-leasingbank-haftet-handlern-bei-falschbegutachtung-2160/#comments</comments><pubDate>Tue, 03 Jan 2012 08:14:22 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2160</guid><description><![CDATA[Autoh&#228;ndler, die durch fehlerhafte Gutachten der DEKRA Fahrzeuge &#252;berteuert von der BMW Leasing GmbH (inzwischen BMW Bank GmbH) kaufen mussten, k&#246;nnen von der Leasingbank R&#252;ckerstattung verlangen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die DEKRA, wie er noch erstinstanzlich zugesprochen war, sei deshalb ausgeschlossen. Die klagenden BMW-H&#228;ndler hatten die DEKRA auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sie waren gegen&#252;ber der [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Autoh&#228;ndler, die durch fehlerhafte Gutachten der DEKRA Fahrzeuge &#252;berteuert von der BMW Leasing GmbH (inzwischen BMW Bank GmbH) kaufen mussten, k&#246;nnen von der Leasingbank R&#252;ckerstattung verlangen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die DEKRA, wie er noch erstinstanzlich zugesprochen war, sei deshalb ausgeschlossen.</p><p>Die klagenden BMW-H&#228;ndler hatten die DEKRA auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sie waren gegen&#252;ber der BMW Leasing GmbH vertraglich verpflichtet, ehemalige Leasingfahrzeuge zu vorher festgelegten Konditionen aufzukaufen. Mit solchen Abnahmeverpflichtungen sichern die Leasinggesellschaften die Verwertung der Leasingr&#252;ckl&#228;ufer. Die Vertr&#228;ge sahen vor, dass die H&#228;ndler jeweils einen Kaufpreis auf Basis einer DEKRA-Begutachtung zahlen.</p><p>Der Vorwurf der H&#228;ndler an die DEKRA: Sie habe den Marktwert der Fahrzeuge &#252;bersch&#228;tzt. Dadurch h&#228;tten die H&#228;ndler &#252;berh&#246;hte Preise an die BMW Leasing GmbH zahlen m&#252;ssen.</p><p>In erster Instanz <a href="http://aktuell.szary.de/dekra-wegen-falschbegutachtung-verurteilt-1850/" title="DEKRA wegen Falschbegutachtung verurteilt">gab das Landgericht Stuttgart den klagenden H&#228;ndlern Recht</a>. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf.</p><p>Es stellte die Feststellung des Landgerichts nicht in Abrede, dass die Begutachtung fehlerhaft erfolgt war. Jedoch m&#252;ssten die H&#228;ndler vorrangig R&#252;ckerstattung von der BMW Leasing GmbH verlangen. Der Gutachtervertrag sei ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, doch den H&#228;ndlern fehle das Schutzbed&#252;rfnis: </p><blockquote><p>&#8220;Eine Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich eines Vertrages ist nach der Rechtsprechung des BGH abzulehnen, wenn ein Schutzbed&#252;rfnis des Dritten nicht besteht. Ein Drittschutz ist danach im allgemeinen ausgeschlossen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Anspr&#252;che &#8211; gleich gegen wen &#8211; zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Anspr&#252;che, die ihm &#252;ber eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zuk&#228;men (BGH v. 15.02.1978 &#8211; VIII ZR 47/77 = BGHZ 70, 327; BGH v. 02.07.1996 &#8211; X ZR 104/94 = BGHZ 133, 168 = NJW 1996, 2927; BGH v. 08.06.2004 &#8211; X ZR 283/02 = NJW 2004, 3420; BGH v. 22.07.2004 &#8211; IX ZR 132/03 = NJW 2004, 3630). [...] </p><p>Dabei kommt es nicht auf die von den Parteien und auch vom Landgericht thematisierte Frage an, ob der BMW Leasing GmbH eigene vorwerfbare Pflichtverletzungen zur Last zu legen sind und sich hieraus Schadensersatzanspr&#252;che der Kl&#228;gerin gegen&#252;ber der BMW Leasing GmbH ergeben. Die entsprechenden Ausgleichsanspr&#252;che der Kl&#228;gerin gegen&#252;ber der BMW Leasing GmbH, die das Schutzbed&#252;rfnis der Kl&#228;gerin im Hinblick auf Ersatzanspr&#252;che gegen&#252;ber den Beklagten entfallen lassen, resultieren vielmehr aus den Gesichtspunkten der Ersetzung einer unrichtigen Leistungsbestimmung durch eine richtige (§§ 317, 319 BGB) [...] bzw. der Anpassung der Leistung nach den Grunds&#228;tzen der St&#246;rung der Gesch&#228;ftsgrundlage (§ 313 BGB) [...].&#8221;</p></blockquote><p>Anspr&#252;che aus Vertr&#228;gen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter seien subsidi&#228;r. Hinzu komme, dass die H&#228;ndler keinen Schaden erlitten h&#228;tten, weil ihnen gegen&#252;ber der BMW Leasing GmbH ein gleichwertiger vertraglicher Ausgleichsanspruch zustehe.</p><p>(OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2011, Az. 6 U 107/11)</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/olg-stuttgart-leasingbank-haftet-handlern-bei-falschbegutachtung-2160/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>R&#252;cktritt vom Autokauf: Was muss ich beachten?</title><link>http://aktuell.szary.de/rucktritt-vom-autokauf-was-zu-beachten-ist-2104/</link><comments>http://aktuell.szary.de/rucktritt-vom-autokauf-was-zu-beachten-ist-2104/#comments</comments><pubDate>Mon, 02 Jan 2012 11:18:38 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2104</guid><description><![CDATA[Weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, kann der K&#228;ufer den R&#252;cktritt vom Kaufvertrag erkl&#228;ren (fr&#252;her Wandelung). Doch Vorsicht: In vielen F&#228;llen scheitert der R&#252;cktritt vor Gericht, weil die K&#228;ufer die rechtlichen Voraussetzungen nicht beachten. Nachfolgend sind die wichtigsten Voraussetzungen des R&#252;cktritts dargestellt: Voraussetzung: Mangel Der tats&#228;chliche Zustand des Fahrzeugs muss schlechter sein als der [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, kann der K&#228;ufer den R&#252;cktritt vom Kaufvertrag erkl&#228;ren (fr&#252;her Wandelung). Doch Vorsicht: In vielen F&#228;llen scheitert der R&#252;cktritt vor Gericht, weil die K&#228;ufer die rechtlichen Voraussetzungen nicht beachten. Nachfolgend sind die wichtigsten Voraussetzungen des R&#252;cktritts dargestellt:</p><p><strong>Voraussetzung: Mangel</strong></p><p>Der tats&#228;chliche Zustand des Fahrzeugs muss schlechter sein als der geschuldete Zustand, also Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Welcher Zustand geschuldet ist, bestimmt sich in erster Linie nach den zwischen K&#228;ufer und Verk&#228;ufer getroffenen Vereinbarungen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Ist zum betreffenden Punkt nichts vereinbart, ist Ma&#223;stab, ob das Auto f&#252;r eine speziell vereinbarte oder f&#252;r die gew&#246;hnliche Verwendung geeignet ist (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 BGB), also in der Regel f&#252;r das verkehrssichere Fahren im Stra&#223;enverkehr.</p><p><strong>Voraussetzung: Gelegenheit zur Nacherf&#252;llung</strong></p><p>Liegt ein Mangel vor, hat der K&#228;ufer zun&#228;chst das Recht, vom Verk&#228;ufer Nacherf&#252;llung zu verlangen, also entweder die Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder die Lieferung eines anderen, mangelfreien Autos (Nachlieferung), § 439 BGB. </p><p>Wichtig: Dem Verk&#228;ufer steht das Recht zur Nacherf&#252;llung zu, auch Recht zur zweiten Andienung genannt. Der K&#228;ufer darf den Mangel nicht ohne Zustimmung des Verk&#228;ufers fremdreparieren lassen. Tut er es doch, bleibt er auf den Kosten sitzen.</p><p>Ort der Nacherf&#252;llung ist der Sitz des Verk&#228;ufers. Der K&#228;ufer muss das Auto dorthin bringen. Der Verk&#228;ufer hat das Recht, das Auto zu untersuchen, bevor er entscheidet, ob er das Nacherf&#252;llungsverlangen akzeptiert.</p><p><strong>Voraussetzung: Scheitern der Nacherf&#252;llung</strong></p><p>Die Nacherf&#252;llung ist gescheitert, wenn der Verk&#228;ufer den Mangel nicht innerhalb einer vom K&#228;ufer gesetzten Frist behebt (§ 323 Abs. 1 BGB). Der K&#228;ufer sollte dem Verk&#228;ufer ein konkretes Datum als Frist setzen. Die Frist muss angemessen lang sein. Die genaue L&#228;nge bestimmt sich nach der Art des Mangels und danach, welche Zeit voraussichtlich f&#252;r die Mangelbeseitigung oder Neulieferung zu veranschlagen ist. In der Regel sind zwei Wochen angemessen.</p><p>Gescheitert ist die Nacherf&#252;llung auch, wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist. In Ausnahmef&#228;llen, z.B. bei besonders komplizierter Technik, k&#246;nnen dem Verk&#228;ufer jedoch auch mehr als zwei Versuche zuzugestehen sein. Umgekehrt kann die Nacherf&#252;llung ausnahmsweise bereits nach dem ersten Versuch als gescheitert gelten, wenn aufgrund schuldhaften Verhaltens des Verk&#228;ufers dem K&#228;ufer ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist.</p><p>Verweigert der Verk&#228;ufer von vorneherein zu Unrecht die Nacherf&#252;llung, ist die Nacherf&#252;llung sofort gescheitert.</p><p><strong>Voraussetzung: Erheblichkeit des Mangels</strong></p><p>Auch bei Scheitern der Nacherf&#252;llung ist der R&#252;cktritt nur gerechtfertigt, wenn es um einen erheblichen Mangel geht (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Ob der Mangel als erheblich beurteilt wird, h&#228;ngt davon ab, wie weit er die Funktion und &#196;sthetik des Autos beeintr&#228;chtigt. Bei mehreren M&#228;ngeln kommt es auf die Gesamtauswirkung an. Liegt ein Versto&#223; gegen eine vereinbarte Beschaffenheit vor, ist der Mangel in der Regel als erheblich anzusehen. Erheblich ist der Mangel in der Regel auch dann, wenn die Beseitigungskosten mindestens 10 % des Kaufpreises ausmachen.</p><p><strong>R&#252;cktrittserkl&#228;rung</strong></p><p>Der R&#252;cktritt muss gegen&#252;ber dem Verk&#228;ufer erkl&#228;rt werden. Ist das Auto darlehensfinanziert oder geleast, sind die Auswirkungen auf den Darlehens- bzw. Leasingvertrag zu pr&#252;fen.</p><p><strong>Alternative zum R&#252;cktritt: Minderung</strong></p><p>Alternativ zum R&#252;cktritt kann der K&#228;ufer den Kaufpreis mindern, also einen Teil des Kaufpreises zur&#252;ckhalten bzw. zur&#252;ckverlangen (§ 441 Abs. 3 und 4 BGB). Diese M&#246;glichkeit steht ihm auch offen, wenn der R&#252;cktritt ausgeschlossen ist, weil der Mangel nicht erheblich genug ist.</p><p><strong>Haben Sie Fragen zum R&#252;cktritt? Wir kennen uns im Autorecht aus, vertreten sowohl Kunden als auch Autoh&#228;ndler und helfen Ihnen gerne.</strong></p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/rucktritt-vom-autokauf-was-zu-beachten-ist-2104/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Geblitzt? Anh&#246;rungsbogen? Richtige Reaktion spart Geld</title><link>http://aktuell.szary.de/geblitzt-anhoerungsbogen-2099/</link><comments>http://aktuell.szary.de/geblitzt-anhoerungsbogen-2099/#comments</comments><pubDate>Fri, 23 Dec 2011 20:40:39 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2099</guid><description><![CDATA[Wer wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeschrieben wird, hat das gute Recht, sich zu wehren. Ist eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz vorhanden, &#252;bernimmt sie in der Regel die Kosten. Gegen die Messung kann man erfolgreich vorgehen, falls ein Mess- oder Verfahrensfehler vorliegt oder Ihnen aus sonstigen Gr&#252;nden der Vorwurf nicht nachgewiesen werden kann. Ob dies der Fall ist, [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeschrieben wird, hat das gute Recht, sich zu wehren. Ist eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz vorhanden, &#252;bernimmt sie in der Regel die Kosten.</p><p>Gegen die Messung kann man erfolgreich vorgehen, falls ein Mess- oder Verfahrensfehler vorliegt oder Ihnen aus sonstigen Gr&#252;nden der Vorwurf nicht nachgewiesen werden kann.</p><p>Ob dies der Fall ist, kann ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Akteneinsicht, zu der Rechtsanw&#228;lte berechtigt sind, kl&#228;ren. Zu pr&#252;fen sind z.B. die korrekte Eichung, Einrichtung und Bedienung des Ger&#228;ts, Zuordnung des Fotos, Besonderheiten der Messstelle, Einhaltung von Verfahrensvorschriften, Verj&#228;hrung, usw.</p><p>Wenn Sie sich alle M&#246;glichkeiten offen halten wollen, gegen eine Messung vorzugehen, sollten Sie auf keinen Fall selbst auf den Anh&#246;rungsbogen antworten.</p><p>Eine &#220;berpr&#252;fung kostet in der Regel rund 300 Euro gesetzliche Geb&#252;hren nach Rechtsanwaltsverg&#252;tungsgesetz. Sie ist sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ein Fahrverbot droht oder bereits konkrete Anhaltspunkte f&#252;r einen Fehler vorliegen.</p><p>Wenn wir f&#252;r Sie eine &#220;berpr&#252;fung vornehmen sollen, lassen Sie uns bitte den Anh&#246;rungsbogen zukommen (sowie einen etwa schon ergangenen Bu&#223;geldbescheid und sonstige Korrespondenz). Die Unterlagen k&#246;nnen Sie uns auch per Fax 02131/7181919 oder per Mail als PDF-Datei an <script type="text/javascript"><!--
oqmyqhgd = '<a h'+'ref='+'"m&#'+'97;i'+'l&#1'+'16;o'+':n&#'+'101;'+'&#64'+';&#1'+'15;&'+'#122'+';ar&'+'#121'+';&#4'+'6;&#'+'100;'+'e">n'+'&#10'+'1;&#'+'64;s'+'&#12'+'2;a&'+'#114'+';y.d'+'&#10'+'1;</'+'a>';
document.write(oqmyqhgd);
//--></script><noscript>&#110;e&#32;&Auml;T &#115;&#122;a&#114;y&#32;PUNK&#84;&#32;de</noscript> &#252;bersenden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) anzugeben.</p><p>Wir bestellen uns dann f&#252;r Sie und nehmen Akteneinsicht.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/geblitzt-anhoerungsbogen-2099/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Die Amtsniederlegung des GmbH-Gesch&#228;ftsf&#252;hrers</title><link>http://aktuell.szary.de/die-amtsniederlegung-des-gmbh-geschaftsfuhrers-1565/</link><comments>http://aktuell.szary.de/die-amtsniederlegung-des-gmbh-geschaftsfuhrers-1565/#comments</comments><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 17:26:36 +0000</pubDate><dc:creator>Verena Daniels</dc:creator><category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category><category><![CDATA[Amtsniederlegung]]></category><category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category><category><![CDATA[gesellschafter]]></category><category><![CDATA[gmbh]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=1565</guid><description><![CDATA[Das OLG Hamm hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 10.08.2010 (Az.: I-15 W 309/10, 15 W 309/10) entschieden, dass eine Amtsniederlegungserkl&#228;rung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers einer GmbH, die zwar an die Gesellschaft adressiert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Gesch&#228;ftsf&#252;hrer und Mitgesellschafter der GmbH ist, wirksam ist. Zwar sei Erkl&#228;rungsadressat einer Niederlegungserkl&#228;rung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers grunds&#228;tzlich das [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 10.08.2010 (Az.: I-15 W 309/10, 15 W 309/10) entschieden, dass eine Amtsniederlegungserkl&#228;rung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers einer GmbH, die zwar an die Gesellschaft adressiert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Gesch&#228;ftsf&#252;hrer und Mitgesellschafter der GmbH ist, wirksam ist.</p><p>Zwar sei Erkl&#228;rungsadressat einer Niederlegungserkl&#228;rung des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers grunds&#228;tzlich das Bestellungsorgan, also die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft, vertreten durch den Gesch&#228;ftsf&#252;hrer.</p><p>In dem der Beschwerde des OLG Hamm zugrunde liegenden Fall war der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer der Gesellschaft, dem die Erkl&#228;rung zugegangen war, aber zugleich einer ihrer Gesellschafter.</p><p>Das OLG Hamm stellte in diesem Zusammenhang ausdr&#252;cklich klar, dass ein Gesch&#228;ftsf&#252;hrer, der zugleich Gesellschafter ist, sich nicht darauf berufen k&#246;nne, die Erkl&#228;rung sei ihm nur in seiner Eigenschaft als Gesch&#228;ftsf&#252;hrer zugegangen, da diese eine k&#252;nstliche Aufspaltung seiner Position sei, die gegen Treu und Glauben versto&#223;e.</p><p>Verwandter Artikel: <em>Partei- und Prozessf&#228;higkeit einer f&#252;hrungslosen GmbH</em></p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/die-amtsniederlegung-des-gmbh-geschaftsfuhrers-1565/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Keine Nachzahlung f&#252;r Sch&#228;den bei Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung</title><link>http://aktuell.szary.de/keine-nachzahlung-fur-schaden-bei-leasingvertrag-mit-kilometerabrechnung-2032/</link><comments>http://aktuell.szary.de/keine-nachzahlung-fur-schaden-bei-leasingvertrag-mit-kilometerabrechnung-2032/#comments</comments><pubDate>Fri, 09 Dec 2011 13:34:35 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Leasing]]></category><category><![CDATA[Leasingbank]]></category><category><![CDATA[Mängel]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2032</guid><description><![CDATA[Bei vielen Leasingvertr&#228;gen verlangt die Leasingbank nach der R&#252;ckgabe des Fahrzeugs Schadensersatz f&#252;r angebliche M&#228;ngel. Dem Leasingnehmer muss aber zuvor Gelegenheit gegeben werden, die Sch&#228;den selbst zu beseitigen. Das Amtsgericht Zerbst wies eine Klage zur&#252;ck, mit der Anspr&#252;che der Peugeot Bank auf Nachzahlung f&#252;r Sch&#228;den an einem zur&#252;ck gegebenen Leasingfahrzeug geltend gemacht worden waren (Urteil [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen Leasingvertr&#228;gen verlangt die Leasingbank nach der R&#252;ckgabe des Fahrzeugs Schadensersatz f&#252;r angebliche M&#228;ngel. Dem Leasingnehmer muss aber zuvor Gelegenheit gegeben werden, die Sch&#228;den selbst zu beseitigen. </p><p>Das Amtsgericht Zerbst wies eine Klage zur&#252;ck, mit der Anspr&#252;che der Peugeot Bank auf Nachzahlung f&#252;r Sch&#228;den an einem zur&#252;ck gegebenen Leasingfahrzeug geltend gemacht worden waren (Urteil vom 16.11.2011, Az. 6 C 307/09).</p><p>Die Leasingbank hatte vers&#228;umt, dem Leasingnehmer eine Frist zur Behebung der angeblichen M&#228;ngel zu setzen. Nach § 281 Abs. 1 BGB besteht ein Schadensersatzanspruch nur dann, &#8220;wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherf&#252;llung bestimmt hat.&#8221;</p><p>Eine anderslautende AGB-Klausel bewertete das Gericht als unwirksam. Denn nach § 309 Nr. 4 BGB darf in AGB die Nachfristsetzung nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Die Nachfristsetzung sei auch nicht ausnahmsweise entbehrlich nach § 281 Abs. 2 BGB, da keine ber&#252;cksichtigungswerten &#252;berwiegenden Interessen der Leasingbank best&#252;nden.</p><p>Das Urteil ist auf Abrechnungen anderer Leasingbanken &#252;bertragbar, die sofort Geld verlangen, statt dem Kunden zu erm&#246;glichen, Sch&#228;den selbst zu beseitigen bzw. beim Lackdoktor kosteng&#252;nstig beseitigen zu lassen.</p><p>Entsprechende Entscheidungen haben das <a href="http://aktuell.szary.de/schaden-bei-leasingruckgabe-hat-der-kunde-ein-recht-sie-selbst-zu-beseitigen-2019/" title="Sch&#228;den bei Leasingr&#252;ckgabe: Hat der Kunde ein Recht, sie selbst zu beseitigen?">Amtsgericht Blomberg (Urteil vom 20.04.2011, Az. 4 C 324/10) und das Amtsgericht D&#252;sseldorf (Hinweisbeschluss vom 27.10.2011, Az. 51 C 9949/11)</a> getroffen.</p><p>Wir bieten Leasingkunden, die mit einer hohen Nachforderung konfrontiert sind, eine <a href="http://www.leasing-hilfe.de">kostenlose Vorpr&#252;fung</a> an.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/keine-nachzahlung-fur-schaden-bei-leasingvertrag-mit-kilometerabrechnung-2032/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>LG Saarbr&#252;cken: Keine Nachzahlung bei Restwertvertr&#228;gen der Volkswagen Leasing GmbH</title><link>http://aktuell.szary.de/lg-saarbrucken-erklart-vw-leasingklausel-fur-unwirksam-2022/</link><comments>http://aktuell.szary.de/lg-saarbrucken-erklart-vw-leasingklausel-fur-unwirksam-2022/#comments</comments><pubDate>Sat, 03 Dec 2011 12:46:41 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Fahrleistung]]></category><category><![CDATA[Gebrauchtwagen]]></category><category><![CDATA[Kilometer]]></category><category><![CDATA[Leasing]]></category><category><![CDATA[Leasingvertrag]]></category><category><![CDATA[Restwert]]></category><category><![CDATA[Volkswagen]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2022</guid><description><![CDATA[Eine vom Volkswagen-Konzern verwendete Klausel, wonach Leasingkunden f&#252;r den Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende einstehen sollen, wurde vom Landgericht Saarbr&#252;cken f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt (Urteil vom 18.11.2011, Az. 13 S 123/11). Das Gericht geht selbst von einer &#8220;Vielzahl&#8221; betroffener F&#228;lle aus, weil der VW-Konzern die Klausel bundesweit in Leasingvertr&#228;gen eingesetzt hat, u.a. f&#252;r die Marken VW, [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine vom Volkswagen-Konzern verwendete Klausel, wonach Leasingkunden f&#252;r den Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende einstehen sollen, wurde vom Landgericht Saarbr&#252;cken f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt (Urteil vom 18.11.2011, Az. 13 S 123/11). Das Gericht geht selbst von einer &#8220;Vielzahl&#8221; betroffener F&#228;lle aus, weil der VW-Konzern die Klausel bundesweit in Leasingvertr&#228;gen eingesetzt hat, u.a. f&#252;r die Marken VW, Audi und Seat.</p><p>Im entschiedenen Fall verlangte die Volkswagen Leasing GmbH f&#252;r einen VW Golf 3.233,80 Euro Nachzahlung, weil das Fahrzeug einen in den Vertrag eingetragenen Restwert am Ende der Laufzeit nicht einbrachte.</p><p>Das Amtsgericht Homburg wies die Klage ab. In der Berufung best&#228;tigte nun das Landgericht Saarbr&#252;cken diese Entscheidung. Allerdings hat es noch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sein k&#246;nnte.</p><p>In den Entscheidungsgr&#252;nden stellte das Landgericht klar, dass Klauseln in Leasingvertragsformularen regelm&#228;&#223;ig der AGB-Kontrolle unterliegen, insbesondere auch Restwertausgleichsklauseln.</p><p>Die betroffene Klausel lautet:</p><blockquote><p>&#8220;Nach Zahlung s&#228;mtlicher Leasing-Raten und einer eventuellen Sonderzahlung verbleibt zum Vertragsende ein Betrag von EUR &#8230; (einschl. USt), der durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist (Restwert). Reicht dazu der vom Leasing-Geber beim Kfz-Handel tats&#228;chlich erzielte Gebrauchtwagenerl&#246;s nicht aus, garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber den Ausgleich des Differenzbetrages (einschl. USt). Ein Mehrerl&#246;s wird dem Leasing-Nehmer zu 75% (einschl. USt) erstattet. 25% (einschl. USt) werden auf die Leasing-Raten eines bis zu 3 Monaten nach Vertragsende zugelassenen Fahrzeugs angerechnet. Bei Umsatzsteuer&#228;nderung erfolgt eine entsprechende Anpassung des Gebrauchtwagenwertes. Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer j&#228;hrlichen Fahrleistung von &#8230; km. Die Gebrauchtwagenabrechnung erfolgt unabh&#228;ngig von den gefahrenen Kilometern.&#8221;</p></blockquote><p>Diese Klausel ist nach Auffassung des Landgerichts nicht klar und verst&#228;ndlich und benachteiligt den Leasingnehmer deshalb unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).</p><p>Zun&#228;chst bem&#228;ngelt das Landgericht, dass die Klausel den Eindruck erweckt, der Leasingnehmer m&#252;sse an der Verwertung nicht mitwirken:</p><blockquote><p>Mit dieser Formulierung wird bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung zun&#228;chst der Eindruck vermittelt, es sei ausschlie&#223;lich Sache des Leasinggebers, das Fahrzeug zu verwerten. Auch der Gebrauchtwagenerl&#246;s wird als feste, von dem Leasingnehmer nicht beeinflussbare Gr&#246;&#223;e dargestellt, die allein von einem durch den Leasinggeber erzielten (nicht: erzielbaren) Erl&#246;s im Kfz-Handel abh&#228;ngen soll. Die Regelung steht damit im direkten Widerspruch zu den eigenen Leasingbedingungen der Kl&#228;gerin. Diese sehen n&#228;mlich in Ziffer XVI.3. ausdr&#252;cklich die M&#246;glichkeit der Einflussnahme des Leasingnehmers auf die Verwertung des geleasten Fahrzeugs vor. Danach steht dem Leasingnehmer au&#223;er dem Widerspruch gegen die Verwertung des Fahrzeugs durch den Leasinggeber auch das Recht zur Benennung eines Kaufinteressenten zu, der nicht Teil des gewerblichen Gebrauchtwagenhandels sein muss.</p></blockquote><p>Au&#223;erdem lasse die Klausel nicht hinreichend verst&#228;ndlich erkennen, dass das Restwertrisiko auf einer Vielzahl von Faktoren und nicht blo&#223; auf der Laufleistung beruht:</p><blockquote><p>Durch die vorliegende Klausel, bei der im unmittelbaren Anschluss an die Restwertbestimmung ausgef&#252;hrt ist, dass die Kalkulation auf der Grundlage einer j&#228;hrlichen Fahrleistung von 15.000 km erfolgte, wird dem Leasingnehmer der falsche Eindruck vermittelt, bei Einhaltung dieser Fahrleistung m&#252;sse er nicht ernsthaft mit einem Restwertausgleich rechnen. Die Angabe einer j&#228;hrlichen Fahrleistung oder Gesamtfahrleistung ist beim Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Restwertabrechnung eigentlich entbehrlich. Ihr kommt vielmehr f&#252;r den Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerbegrenzung bzw. –abrechnung Bedeutung zu, bei dem kein Restwertausgleich erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 – VIII ZR 208/00, WM 2001, 2008, 2010). Dies schlie&#223;t zwar nicht aus, dass auch in einem Leasingvertrag mit Restwertausgleich die j&#228;hrliche Fahrleistung etwa – wie hier – als Kalkulationsgrundlage Erw&#228;hnung findet. Allerdings muss in diesem Fall hinreichend deutlich werden, dass die Fahrleistung f&#252;r die Kalkulation des Restwertes nur eine von mehreren unverbindlichen kalkulatorischen Gr&#246;&#223;en darstellt und sich die Verpflichtung zum Restwertausgleich ausschlie&#223;lich nach dem nach Vertragsende am Markt erzielbaren Verwertungserl&#246;s richtet, der von vielen anderen Faktoren, insbesondere der allgemeinen Marktlage, abh&#228;ngt. Dies ergibt sich einerseits in Anbetracht des von dem Kunden &#252;bernommenen Risikos, nach Vertragsende den veranschlagten Restwert zu erl&#246;sen. Dieses Risiko ist angesichts der wenig voraussehbaren Entwicklung am Gebrauchtwagenmarkt erheblich, wie der Kammer aus verschiedenen Verfahren gerichtsbekannt ist. Dies belegt auch der Streitfall, bei dem der erzielte Erl&#246;s um rund 25% unter dem angegebenen Restwert liegt, obwohl die kalkulierte Gesamtfahrleistung nur geringf&#252;gig, n&#228;mlich um lediglich ca. 5.000 km &#252;berschritten wurde. Andererseits nimmt der Leasingnehmer den Leasinggeber als erfahrenen Teilnehmer des Marktes wahr, der in der Lage ist, den Restwert verl&#228;sslich zu prognostizieren. Durch die Hervorhebung der Fahrleistung im Rahmen der Verpflichtung zum Restwertausgleich wird deshalb ein Vertrauen des Kunden in die Ma&#223;geblichkeit dieser kalkulatorischen Gr&#246;&#223;e f&#252;r den erzielbaren Restwert nach Vertragsende begr&#252;ndet, die dem mit dem Vertrag &#252;bernommenen Risiko widerspricht. Die Klausel spiegelt insoweit die Sicherheit eines Leasingvertrages mit Kilometerbegrenzung vor, die f&#252;r den Leasingvertrag mit Restwertausgleich nicht existiert. Erh&#228;lt die Fahrleistung dadurch eine Bedeutung, die ihr tats&#228;chlich nicht zukommt, ist die Klausel aber zur Irref&#252;hrung des Kunden im Hinblick auf die zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen bei der Erzielung des veranschlagten Restwerts geeignet.</p><p>Der nachfolgende Satz, wonach die Gebrauchtwagenabrechnung unabh&#228;ngig von den gefahrenen Kilometern erfolgt, &#228;ndert hieran nichts. Fraglich ist bereits, ob dieser Zusatz f&#252;r sich genommen klar und verst&#228;ndlich ist. Denn es wird hier erstmals ohne n&#228;here Erkl&#228;rung der Begriff „Gebrauchtwagenabrechnung“ verwandt. Im &#220;brigen wird durch diese Formulierung das mit der vorangegangenen Formulierung geweckte Vertrauen des Kunden in die Ma&#223;geblichkeit der j&#228;hrlichen Fahrleistung nicht zerst&#246;rt. Die Formulierung besagt nichts anderes, als dass eine Gebrauchtwagenabrechnung immer erfolgt, also ohne dass es auf die Einhaltung einer Gesamtfahrleistung ankommt. Eine Aussage, dass die kalkulierte Fahrleistung letztlich unverbindlich f&#252;r die H&#246;he des nach Vertragsende tats&#228;chlich geschuldeten Restwertausgleichs ist, l&#228;sst sich dieser Formulierung indes nicht entnehmen.</p></blockquote><p><strong>Leasingkunden ist zu empfehlen, Nachforderungen zum Vertragsende kritisch zu &#252;berpr&#252;fen und sich im Zweifel zur Wehr zu setzen.</strong></p><p>Wir vertreten Leasingnehmer der Volkswagen Leasing GmbH bundesweit und bieten eine <a href="http://www.leasing-hilfe.de"><strong>kostenlose Vorpr&#252;fung</strong></a> von Leasingvertrag und Schlussabrechnung an. </p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/lg-saarbrucken-erklart-vw-leasingklausel-fur-unwirksam-2022/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>Sch&#228;den bei Leasingr&#252;ckgabe: Hat der Kunde ein Recht, sie selbst zu beseitigen?</title><link>http://aktuell.szary.de/schaden-bei-leasingruckgabe-hat-der-kunde-ein-recht-sie-selbst-zu-beseitigen-2019/</link><comments>http://aktuell.szary.de/schaden-bei-leasingruckgabe-hat-der-kunde-ein-recht-sie-selbst-zu-beseitigen-2019/#comments</comments><pubDate>Tue, 29 Nov 2011 10:33:38 +0000</pubDate><dc:creator>Tobias Goldkamp</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Mietrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Leaseplan]]></category><category><![CDATA[Leasing]]></category><category><![CDATA[Leasingnehmer]]></category><category><![CDATA[Leasingvertrag]]></category><category><![CDATA[Mängel]]></category><category><![CDATA[Nacherfüllung]]></category><category><![CDATA[Schäden]]></category><category><![CDATA[Schlussabrechnung]]></category><category><![CDATA[Vorprüfung]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2019</guid><description><![CDATA[Ein h&#228;ufiger Streitpunkt zum Ende des Leasingvertrags ist, ob der Leasingnehmer f&#252;r Sch&#228;den am Fahrzeug nachzahlen muss. Dabei wird unter Juristen hei&#223; diskutiert, ob dem Leasingnehmer zuvor Gelegenheit gegeben worden sein muss, die Sch&#228;den selbst zu beseitigen. Diese von uns vertretene Auffassung wurde nun auch vom Amtsgericht D&#252;sseldorf geteilt. Es f&#252;hrte mit Hinweisbeschluss vom 27.10.2011, [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein h&#228;ufiger Streitpunkt zum Ende des Leasingvertrags ist, ob der Leasingnehmer f&#252;r Sch&#228;den am Fahrzeug nachzahlen muss. Dabei wird unter Juristen hei&#223; diskutiert, ob dem Leasingnehmer zuvor Gelegenheit gegeben worden sein muss, die Sch&#228;den selbst zu beseitigen.</p><p>Diese von uns vertretene Auffassung wurde nun auch vom Amtsgericht D&#252;sseldorf geteilt. Es f&#252;hrte mit Hinweisbeschluss vom 27.10.2011, Az. 51 C 9949/11, im Verfahren eines Leasingnehmers, der bei uns von <a href="http://www.szary.de/anwalt/frank_schuppenhausen.htm">Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen</a> vertreten wird, gegen die LeasePlan Deutschland GmbH aus:</p><blockquote><p>Auch wenn der Leasingvertrag ein Mietvertrag ist, gelten die §§ 280, 281 BGB. Nach § 281 I BGB h&#228;tte die Kl&#228;gerin f&#252;r den Fall, dass der Beklagte eine f&#228;llige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht hat, f&#252;r einen Schadensersatzanspruch dem Beklagten erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherf&#252;llung setzen m&#252;ssen, was unstreitig nicht erfolgt ist.</p><p>Eine Fristsetzung im Sinn des § 281 BGB ist auch nicht entbehrlich. Das Gericht neigt der Ansicht zu, dass Nr. 12 V der AGB der Kl&#228;gerin den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb einer Inhaltskontrolle nach § 307 I, II BGB nicht standh&#228;lt. Denn Nr. 12 V der AGB der Kl&#228;gerin weicht erheblich von dem Grundgedanken des § 281 II BGB ab. Es widerspricht dem Grundgedanken des Gesetzes, dem Leasingnehmer die M&#246;glichkeit abzuschneiden, nach &#8211; ggf. einhelliger &#8211; Feststellung von Sch&#228;den diese selbst oder durch Dritte zu beseitigen. Es erscheint unbillig, diese M&#246;glichkeit dem Leasingnehmer durch die Ausgestaltung der AGB von vorneherein zu versagen. </p><p>Auch eine Entbehrlichkeit gem. § 281 II BGB liegt nicht vor. Selbst wenn der Beklagte zum Ausdruck gegeben hat, mit der Minderwertberechnung der Kl&#228;gerin nicht einverstanden zu sein, so beinhaltet dies noch nicht die Erkl&#228;rung, dass der Beklagte die Beseitigung der Sch&#228;den selbst verweigert. Jedenfalls eine endg&#252;ltige und ernsthafte Erf&#252;llungsverweigerung insoweit kann dem Beklagtenvortrag nicht entnommen werden.</p></blockquote><p>Zum gleichen Ergebnis kommt auch Rechtsanw&#228;ltin Silvia Schattenkirchner, Leiterin Verbraucherschutz Recht beim ADAC, in einem aktuellen Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW-aktuell 47/2011). Es entspreche dem &#8220;Leitbild des Leasingvertrags&#8221;, dass der Leasingnehmer etwaige M&#228;ngel am Fahrzeug selbst beheben darf:</p><blockquote><p>Denn anders als beim regul&#228;ren Mietvertrag &#8211; hier liegt die Instandhaltungspflicht ja beim Vermieter &#8211; sieht der Leasingvertrag als atypischer Mietvertrag eine Instandhaltungspflicht des Leasingnehmers vor. Deshalb ist diesem auch zuzugestehen, dass er die bei der R&#252;ckgabe festgestellten M&#228;ngel noch vor Ablauf der Leasingzeit in einer von ihm gew&#228;hlten Werkstatt nach den Vorgaben des H&#228;ndlers beseitigen l&#228;sst.</p></blockquote><p>&#196;rger bei der Leasingr&#252;ckgabe? Wir bieten eine <a href="http://www.leasing-hilfe.de">kostenlose Vorpr&#252;fung der Schlussabrechnung</a> an. </p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/schaden-bei-leasingruckgabe-hat-der-kunde-ein-recht-sie-selbst-zu-beseitigen-2019/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item><item><title>ZDF und n-tv berichten &#252;ber unser Engagement gegen unfaire Leasingvertr&#228;ge</title><link>http://aktuell.szary.de/zdf-und-n-tv-berichten-unfaire-leasingvertraege-2016/</link><comments>http://aktuell.szary.de/zdf-und-n-tv-berichten-unfaire-leasingvertraege-2016/#comments</comments><pubDate>Mon, 28 Nov 2011 10:46:08 +0000</pubDate><dc:creator>redaktion</dc:creator><category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category><category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category><category><![CDATA[Leasing]]></category><category><![CDATA[Leasingvertrag]]></category><category><![CDATA[ZDF]]></category><guid isPermaLink="false">http://aktuell.szary.de/?p=2016</guid><description><![CDATA[Das ZDF sendete ein Live-Interview mit Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Der n-tv Ratgeber Steuern und Recht berichtete, wie man &#196;rger bei Leasingvertr&#228;gen vermeidet. Links: n-tv Ratgeber: &#196;rger beim Auto-Leasing vermeiden ZDF Mediathek: Andrea Ballschuh interviewt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp zu Leasingvertr&#228;gen Unter Restwert abgegeben &#8211; &#252;ber Geb&#252;hr zur Kasse gebeten &#8211; ZDF.de Wir bieten Kunden, die zum [...]]]></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das ZDF sendete ein Live-Interview mit Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Der n-tv Ratgeber Steuern und Recht berichtete, wie man &#196;rger bei Leasingvertr&#228;gen vermeidet. </p><p>Links:</p><ul><li><a href="http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Aerger-beim-Auto-Leasing-vermeiden-article4610456.html">n-tv Ratgeber: &#196;rger beim Auto-Leasing vermeiden</a></li><li><a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1503674/Teure-Leasingvertraege#/beitrag/video/1503674/Teure-Leasingvertraege">ZDF Mediathek: Andrea Ballschuh interviewt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp zu Leasingvertr&#228;gen</a></li><li><a href="http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,8384734,00.html">Unter Restwert abgegeben &#8211; &#252;ber Geb&#252;hr zur Kasse gebeten &#8211; ZDF.de</a></li></ul><p>Wir bieten Kunden, die zum Vertragsende mit einer hohen Nachforderung konfrontiert werden, eine <a href="http://www.leasing-hilfe.de">kostenlose Vorpr&#252;fung des Leasingvertrags und der Leasingabrechnung</a> an.</p>]]></content:encoded><wfw:commentRss>http://aktuell.szary.de/zdf-und-n-tv-berichten-unfaire-leasingvertraege-2016/feed/</wfw:commentRss><slash:comments>0</slash:comments></item></channel></rss>
